Hallo,
Ist die Benutzung der Maschinen entgeltlich? Wenn ja, müssen diese Einnahmen auch als Gutschrift in den Nebenkosten erscheinen. Sollte dies von einer externen Firma gemacht werden, muss diese für die Kosten (Strom, Wasser, Abwasser und Heizung) aufkommen. Ich hatte dasselbe Problem und mich erfolgreich gewehrt. Es gibt auch Urteile hierzu.
Grüße Alex