Beiträge von Mieter Lüdenscheid

    Hallo Leute, nachdem vor 10 Jahren ein Stromzähler nach Zusammenschaltung zweier Wohnungen ausgebaut wurde muss nun diese änderung der Elektro-Anlage rückgängig gemacht werden. Der Meister wird die Zähleranlage im Treppenhaus komplett erneuern. Davon sind 7 Mieter betroffen. Da bei dem Umbau der Strom für mindestens zwei Tage abgestellt wird, ist meine Frage dazu: Wie lange muss vorher der Vermieter die Mieter über die Abschaltung informieren(Gefriertruhe)? Auch möchte der Vermieter einen"Kostenbeitrag" von den zwei betroffen Mietern (Vater/ Sohn) Kann er nach vorhergegangener Zustimmung zum damaligen Ausbau des Stromzählers das verlangen? Ich denke nein, denn die Elektroanlage gehört ihm doch,oder...
    Gruß Mieter Lüdenscheid

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