Beiträge von omsn

    Guten Abend !

    Ich wohne seit 6 Monaten in einer Wohngemeinschaft. In dem von mir unterschriebenen Mietvertrag steht, dass ich an eine Kündigungsfrist von einem Jahr gebunden bin.
    Also auf klardeutsch erst nach einem Jahr ( ab Einzugstermin ) ausziehen darf.

    Da ich aus privaten Gründen sehr gerne verfrüht ausziehen würde, habe ich mich erkundigt und bin auf die "gesetzliche Kündigungsfrist" von 3 Monaten gestoßen.

    Welche der Fristen gilt denn nun ? Die 3 Monatige oder das Jahr ?

    Ich würde mich rießig über eine eindeutige Auskunft freuen, da ich sonst im Internet zu diesem Thema meistens nur auf Halbwissen stoße.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Thomas

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