Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vor wenigen Tagen haben wir die Abrechnung für das letzte Jahr unseres Gasanbieters erhalten. Wir haben eine hohe relativ hohe Nachzahlung zu leisten, der Gasverbrauch scheint uns für "normale" Verhältnisse sehr hoch. Davon ausgehend, dass der Zählterstand stimmt und auch kein Fehler in der Abrechnung vorliegt, war unser Gedanke folgender:
Wir hatten ab Mai/Juni vergangenen Jahres Probleme mit unserer Etagenheizung. Sie hat ständig in Intervallen geheizt, auch wenn kein Bedarf an Heißwasser abgerufen wurde (Im Sommer sowieso nicht.) Egal ob Duschwasser oder in der Küche, man hat teils einige Minuten auf Warmwasser warten müssen. Und beim Duschen wurde es nach wenigen Minuten wieder kalt. Dazu kamen Probleme mit dem Druck, der durch manuelle Eingriffe in die Heizung von uns alle paar Wochen reguliert werden musste.
Als es Herbst wurde waren die Heizprobleme natürlich wieder gravierender. Wir haben den Vermieter über das Problem mündlich informiert, er rief eine örtliche Firma. Diese war da und hat einige Teile ausgetauscht. Die Heizung lief wenige Tage doch traten die Probleme wieder auf. Danach war der Service vom Hersteller selbst da und hat widerrum Teile ausgetauscht mit einem Rechnungsbetrag von ca. 300 Euro, welche auch der Vermieter übernommen hat. Bei dieser Reparatur war noch ein Teil auszutauschen, was einige Tage später erfolgen sollte. Die Tage vergingen doch wurde nichts erledigt, erst als wir zwei-, dreimal mit dem Vermieter gesprochen haben, wurde die Reparatur zu Ende gebracht.
So wurde es fast Ende November, bis alles in Ordnung war.
Nun führen wir die hohe Gasrechnung nicht unbedingt nur auf selbst produzierten Mehrverbrauch zurück, sondern eben auch auf die defekte Heizung und v. a. den Umstand, dass sie sich aktiviert hat, obwohl kein Heizbedarf bestand.
Ich hoffe diesen Fall gut geschildert zu haben und nun meine Frage, inwieweit wir die Möglichkeit hätten den Vermieter für die hohe Abrechnung in Regress zu nehmen. Problematisch ist, dass wir den Vermieter immer telefonisch, nicht aber schriftlich mit Fristsetzung informiert haben. Zudem ist natürlich fraglich, inwiefern der höhere Verbrauch auf die defekte Heizung nachzuweisen wäre.
Vielen Dank für Eure Hilfe!