Beiträge von chrbra

    In meinem Fall handelt es sich um eine wbg und die berechnet laut mv eine kaltmiete, eine vorauszahlung (HEIZKOSTEN) und den REST der Betriebskosten pauschal... laut mv.

    Danke auf jeden Fall für die konstruktiven Antworten. Ich habe das ganze Prinzip verstanden. War mir nur nicht sicher, ob ein Erhöhungsvorbehalt in meinem mv vorhanden ist. Das kann ich mittlerweile ausschließen und werde entsprechend mit meinem vm sprechen.

    Hallo zusammen,

    mein Vermieter möchte die Nebenkostenpauschale erhöhen, da sich der Wasserverbrauch des gesamten Hauses im letzten Jahe angeblich verdoppelt hat. Dies finde ich äußerst dubios und klingt für mich nach reiner Willkür. In meinem Mietvertrag kann ich zudem nichts erkennen, was sich nach einem Erhöhungsvorbehalt anhört.

    Darf ein Vermieter mit Erhöhungsvorbehalt so massiv erhöhen? (Ich soll geschätzt doppelt so viel für den Wasserverbrauch zahlen... da eine Pauschale vereinbart ist, weiß ich nicht wie sich die Kosten zusammen setzen. )

    Was bedeutet folgender Auszug aus meinem Mietvertrag für mich?

    Alle Betriebskosten hat der Mieter anteilig nach dem Verhältnis der Wohn- bzw. der Geschäftsflächen zueinander an den Vermieter zu entrichten, soweit sie nicht verbrauchsabhängig ermittelt werden.

    Dazu muss ich sagen, dass es in dem Haus nur einen Hauptzähler gibt. Ich hoffe ich bekomme ein paar Hinweise und Tipps... Danke!

    Mfg
    Ich :)

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