Hallo krider,
- Ohne nähere Beschreibung des Defekts?
Wie alt ist der Backofen?
Ist er im Mietvertrag aufgeführt?
- Ob etwas recht ist, kann und darf nur ein Jurist beurteilen.
Leider ist die Regelung, dass nach Rückgabe der Mietsache versteckte Mängel noch reklamiert werden können, hier wohl nicht anwendbar, sodass Du evtl. zahlen musst...
Vielleicht melden sich noch andere User.
Im Protokoll steht etwas wie "Leuchte vorne defekt". Das ist die Leuchte vom Thermostat, die war natürlich immer aus weil das Thermostat nicht ging.
Der Backofen ist glaube ich nicht speziell im Mietvertrag aufgeführt. Müßte ich heute abend nochmal nachschauen.
Aber wieso sollte ich denn überhaupt zahlen? Es ist ja nicht mein Backofen und verursacht habe ich den Schaden auch nicht. Es ist ein "normaler" Defekt, der auch schon vorhanden war.