Beiträge von telas

    Guten Abend,

    folgendes Problem treibt mich noch so spät abends in dieses Forum und zur Verzweiflung.

    Ich habe im August einen Mietvertrag mit folgender Klausel unterschrieben und würde gerne wissen, ob diese Wirksam ist, da ich die Wohnung aus persönlichen Gründen gerne früher abstoßen würde.

    Mietdauer:

    Das Mietverhältnis beginnt am 01.10.2012 und endet mit Ablauf des 30.09.2013, danach geht es in ein unbefristetes Mietverhältnis mit den gesetzlichen Kündigungsfristen (3 Monate) über.

    Muss der Vermieter einen Grund für die voran gegangene Befristung des Vertrags nennen oder ist diese als Mindestmietzeit zu verstehen, in der nicht gekündigt werden kann.

    Oder muss ein Aussschluss des ordentlichen Kündigungsrechts während der Befristungszeit im Vertrag nochmals explizit erwähnt werden?

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