Hallo zusammen,
folgender fiktiver Sachverhalt:
Mietverhältnis lief bis Ende 05/2012. Vermieter schickt in 10/2012 eine formal und inhaltlich korrekte NK-Abrechnung für 01/2011-05-2011. Üblicher Abrechnungszeitraum in den vergangenen Jahren war das Kalenderjahr. Nachvorderung wird von Mieter beglichen. Im Dezember bemerkt der VM den Fehler im Abrechnungszeitraum und schickt über seinen Sohn (Bevollmächtigung unklar, aber kann man vmtl. als gegeben annhehmen) eine erneute Nachforderung für das ganze Kalenderjahr, die formal und inhaltlich falsch ist (er hat lediglich die Abrechnung der Hausverwaltung geschickt, die auch nicht umlagefähige Kosten beinhaltet und die Vorauszahlungen des Mieters nicht berücksichtigt).
Mieter beanstandet die Abrechnung nach Prüfung im Januar. Sohn des VM schickt eine neue (diesmal inhaltlich korrekte) Abrechnung mit einer erneuten Nachforderung, die allerdings die Firma des Sohnes als Absender ausführt. Die typische Jahresfrist zur Abrechnung ist nun bereits vergangen.
Ist die neue Nachforderung (als Folge der ursprünglichen Teilabrechnung in 10/2012) fristgerecht zugegangen, die Nachforderung also nicht verjährt? Kann der Vermieter die Nebenkostenabrechnung ohne Mitteilung einfach so an einen Dritten delegieren?
Danke,
Spezi