Hallo,
hätte gern Euro Meinung zu folgender Frage:
seit Wochen herrscht in unserer Wohnanlage(28 Mietparteien in 2 Wohnhäusern)Treppenhausdauerbeleuchtung.Mangels Schaltplänen ist der Defekt angeblich nicht auffindbar und kann deswegen nicht behoben werden.Eine Mietminderung bzw. Ersatzvornahme kommen m.E. nicht in Betracht,da hier kein erheblicher Mangel der Mietsache vorliegt.Das Treppenhaus ist nicht Gegenstand das Mietvertrags.
Welche Druckmittel können sonst noch eingesetzt werden ,um die Vermieterin(eine Wohnbaugesellschaft)zu zwingen ,diese für die Mieter kostspielige Dauerbeleuchtung abzustellen.
MfG
Andi31
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