Beiträge von Amysan

    Was konkret meinst du damit?

    Der Wortlaut in dem Schreiben war klar definiert. Er (der Sohn des Vermieters) hat bestätigt, dass Frau ... die Wohnung nicht mehr bewohnen will, allerdings ihren Pflichten ihren Anteil der Miete zu zahlen, jedoch nicht! Es war ihr Wunsch auszuziehen, was nicht heißen soll, dass sie dann auch aus dem Mietvertrag entlassen wird. Zumal ich und der Vermieter damit einverstanden sein müssen, wenn sie vorzeitig aus dem Mietvertrag will.

    Dieses geschah unter einem Zeugen (den Sohn des Vermieters), der die Wohnungsabnahem mit uns (ihre Räumlichkeiten) durchgeführt hat. Er hat mir dieses schriftl. bestätigt. Auch die Aussage, die sie getroffen hat.

    Danke Berny für deine Meinung.

    Frage: Auch wenn sie von sich aus eine vorzeitige Abnahme ihrer Räumlichkeiten gemacht hat und ganz klar den Wunsch geäußert hat, dass sie nicht mehr in der Wohnung wohnen will?

    Hallo!

    Ich brauche dringend Hilfe in meiner Sache!

    Fakten:
    Ich habe zusammen mit einer Freundin einen Mietvertrag zum 01.01.13 und nun ist sie kurzer Hand nach einem Streit am 02.01.13 ausgezogen mit sämtlichen Sachen. Sie will die Miete nicht mehr zahlen und ich kann die Miete alleine nicht aufbringen. Ich habe meinen Vermieter am morgen des 02.01. darüber informiert und ihn gefragt, ob es in Ordnung ist, wenn ich die Türschlösser wechseln kann, da sie mich in Anwesenheit der Polizei mit den Worten:" Ich schlage dir den Schädel ein!" gedroht hat. Ich habe nix dazu gesagt und mich weiterhin still verhalten...

    Nun fordert mich ihr Anwalt auf, das Türschloss auszutauschen, da sie mich sonst auf schadensersatz verklagen wird, an den Tagen, die sie nicht in die Wohnung kann.

    Sie hat sämtliche Sachen am 02.01 aus der Wohnung geräumt und hat keinen Besitz mehr hier. Ich habe allerdings Angst um meinen Besitz, da sie dann ja jederzeit in die Wohnung kann, wenn ich arbeiten bin oder auch mal so nicht da bin. Zumal sie mich bedroht hat, habe ich Angst um mein Leben und das meines Kindes, welches hier auch wohnt.

    Mit Erlaubnis des Vermieters habe ich das Schloss ausgetauscht und ich bin bereit ihr den Zutritt zu gewähren, wenn eine dritte unparteiische Person anwesend ist. Zumal sie eine Wohnungabnahme mit dem Sohn des Vermieters gemacht hat noch am 02.01.

    Welche Rechte hat sie dann noch? Bitte um schnelle und am besten mit BGB Antworten ;)

    Lg Amysan

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