Beiträge von Frosch80

    Hallo ihr Lieben!
    Ich hab schon ganz viel gegoogelt und gelesen, aber leider bin ich noch nicht so richtig schlau geworden. :(

    Mal kurz die Geschichte: Also, ich habe seit 01.06.2010 einen ein-Zimmer-Wohnung gemietet. Ich bin an sich auch super zufrieden, die Wohnung ist schön, das Haus ist sehr sauber und gepflegt. Da ich einen sehr sicheren Job hab und auch eigentlich keinen Grund dagegen sprach, habe ich eingewilligt, dass beide Parteien 3 Jahre auf ihr Kündigungsrecht verzichten. Der Mietvertrag ist ein Standard Vertrag von Haus & Grund. Unter §2 steht folgendes: "Vertrag auf unbestimmte Zeit mit beiderseitigem Kündigungsverzicht (maximal 4 Jahre)
    Die Vertragspartner verzichten wechselseitig für die Dauer von 3 Jahren ab 01.06.2010 (Abschluss des Vertrags) auf ihr Recht zur Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf eines Zeitraums von 3 Jahren mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt."
    Meine Frage ist jetzt, kann ich zum 31.05.2013/01.06.2013 kündigen oder kann ich erst zum 31.08.2013/01.09.2013 kündigen? Ich kenne mich mit diesen Fristen nicht so aus.
    Weiter ist es so, dass ich letztes Jahr geheiratet habe und mein Mann und ich uns nun dieses ein-Zimmer-Wohnung teilen müssen (war jetzt so nicht geplant, aber nun gut). Der Vermieter hat es auch genehmigt.
    Ich habe schon mit meinem Nachbarn gesprochen, der meint, ich kann zum 01.06.2013 kündigen.
    Das wäre eigentlich auch günstiger, da mein Mann ab April beruflich wahrscheinlich nach Oldenburg versetzt wird.

    Ich bedanke mich schon mal im Voraus für eure Antworten.

    Viele Grüße
    Frosch80

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