Hallo Mainschwimmer,
Dank dir vielmals, jetzt habe ich zumindest etwas Sicherheit und werde mich mal an den örtlichen Mieterverein wenden was die Höhe der Mietminderung betrifft.
Beste Grüße,
Tobi
Hallo Mainschwimmer,
Dank dir vielmals, jetzt habe ich zumindest etwas Sicherheit und werde mich mal an den örtlichen Mieterverein wenden was die Höhe der Mietminderung betrifft.
Beste Grüße,
Tobi
Auch wenn ich in deinen Antworten irgendwie eine gewisse Provokation ablese, erklär ich es dir gerne nochmal.
Die Bauarbeiten werden voraussichtlich 6-8 Wochen dauern. Das Baustellen eher länger als kürzer dauern ist allgemein bekannt.
Baulärm entsteht durch eine Trocknungsmaschiene, welche im Regelfall die ganze Nacht durchbläst und laut und deutlich in der ganzen Wohnung zu vernehmen ist.
Meinen Vermieter werde ich bestimmt fragen, aber erst wenn ich eine gewisse rechtliche Grundlage hab, die ich hier erfahren wollte. Weil wie bekannt, sind die Interessen was die Höhe der Miete angeht bei Vermieter und Mieter meist unterschiedlich.
Hallo Fantastisch,
ZitatAber doch bestimmt nicht gleichzeitig ?
doch, wie beschrieben gleichzeitig. Im Ersatzbad außerhalb meiner Mietwohnung ist die Dusche und das Klo aber zumindest nutzbar, wenn auch unter widrigen Umständen.
ZitatNa und, tagsüber bist Du doch bestimmt arbeiten um Miete bezahlen zu können.
Abgesehen davon, dass ich tagsüber auch oft zu Hause bin, da es mir oft ermöglicht wird von zu Hause aus zu arbeiten, bzw. tagsüber frei habe, da ich dann Nachts arbeiten muss, müsste ich nach deiner Argumentation ja sowieso nur 50% Miete bezahlen, bin ja auch nur 12 Std. am Tag zu Haus... Ich glaube ich besitze die Freiheit und das Recht egal wann an den 24 Std. des Tages in meine Wohnung zu gehen und diese in dem gesetzlich festgelegten Rahmen benutzen zu können. Wie beschrieben ist der Baulärm aber auch zu Ruhezeiten wie Nachts, früh Morgens, spät Abends oder Mittags zu hören.
ZitatIn einem Vertrag werden Rechte und Pflichten geregelt.
Kannst ihn ja mal hier 'reinkopieren.
Hab ihn nur in schriftlicher Form. Hängt es denn von diesem ab ob ich rechtliche Ansprüche auf eine Mietminderung hab bei Baulärm in der eigenen Wohnung zu Ruhezeiten und ein nicht zu benutzendes Bad? Und ich diesen auch im Nachhinein geltend machen kann.
Jap, gibt einen recht ausführlichen Mietvertrag mit dem ich auch gewisse Ansprüche habe, oder nicht?
Hallo Berny,
dem Hauptmieter ist das ganze natürlich recht gleich, da er keine Miete zahlen muss und über die Bauarbeiten wahrscheinlich auch lang genug informiert gewesen ist, es aber wohl nicht für nötig gehalten hat seine Untermieter zu benachrichtigen.
Grüßt euch,
ich habe eine Frage zum recht konfusen Thema der Mietminderung, die im Regelfall ja auch eine individuelle Frage ist.
Zur Situation:
Ich wohne mit 2 Mitbewohnern in einer Wohnung. Der Großmutter des einen gehört das Haus mit mehreren Mietparteien. Nun bin ich am Samstagmorgen durch Baulärm in der Wohnung aufgewacht (ca. 8:00 Uhr). Als ich dann etwas verwundert und genervt ins Bad gehen wollte musste ich feststellen, dass dieses von 2 Handwerkern gerade komplett auseinander genommen wurde. Als ich meinen einen Mitbewohner dann endlich telefonisch erreichte teilte dieser mir mit, dass die nächsten 6-8 Wochen das Bad wegen Schimmel saniert wird, ein Ersatzbad befinde sich in der leeren Wohnung unter uns, welches aber auch teilsaniert wird.
In der Konsequenz heißt dies tagsüber Baulärm und mehr als nur einen kleinen Umweg zur Toilette und der Dusche und zusätzlich eine Art Trocknungsmaschiene, welche auch gerne mal die Nacht durch läuft und auch nicht unbedingt leise ist.
Meine Fragen sind nun: Stimmt es, dass der Vermieter ohne Vorankündigung Baumaßnahmen in meiner Wohnung vornehmen kann, wenn diese notwendig sind (Schimmel)?
Kann ich eine Mietminderung wegen Baulärm in der gesamten Wohnung und einem nicht benutzbaren Bad geltend machen, auch wenn ein Ersatzbad angeboten wurde (welches sich in einer anderen Wohnung befindet und auch mit einem „Trockner“ ausgestattet ist (Lärm))? Und kann ich diese Mietminderung auch im Nachhinein geltend machen? Immerhin ist die unangekündigte Baustelle nun schon einige Tage in der Wohnung.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht besitze ich nicht aufgrund der Baustelle, oder?
Ich danke euch vielmals schon jetzt für eure Antworten im undurchsichtigen Dschungel der Mietminderung.
Mit Besten Grüßen
Frog
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