Liebe Foristen,
folgender (abstrahierter) Sachverhalt hat in meinem Bekanntenkreis kürzlich für Diskussionen gesorgt.
Gerne würde ich dazu einmal Eure Einschätzungen hören.
• Mieter X unterzeichnet einen Mietvertrag, zu dessen Anlagen ein später zu unterzeichnendes Übergabeprotokoll gehört. Dieses enthält die folgenden Ausführungen:
Zitat
Allgemeinzustand:
1. Die Wohnung wird in einem gepflegten Allgemeinzustand jedoch unrenoviert dem Vermieter [sic!] überlassen:
2. Die Wände und Decken sind bei Einzug n i c h t frisch gestrichen und werden bei Auszug im gleichen Zustand unrenoviert übergeben.
• Zum Beginn des Mietverhältnisses übernimmt der Mieter das Mietobjekt ohne Unterzeichnung des Übergabeprotokolls, da der Vermieter in den kommenden Wochen noch einige bestehende Mängel zu beseitigen plant. Der Mieter führt vor dem Einzug Anstreicharbeiten aus, wobei er einige Wohnräume Weiß, andere hingegen in einem dezenten Farbton streicht.
• Einige Wochen später hat der Vermieter seine Reparaturen am Mietobjekt abgeschlossen und legt dem Mieter das Übergabeprotokoll zur Unterschrift vor. Dieses hat er inzwischen ergänzt um folgende Formulierungen:
Zitat
Anmerkung:
3. Die Wände wurden wie folgt übernommen: Kinderzimmer Apricot auf Raufasertapete, alle übrigen Zimmer Weiß auf Raufaser, alle Decken weiß.
4. Streicht der Mieter weiße Wände und Decken mit bunter Farbe, so sind diese vor dem Auszug mindestens einmal fachgerecht und auf seine Kosten zu streichen.
• Der Vermieter gab an, der durch diese Sätze festgelegte Sachverhalt entspreche ohnehin der gängigen Rechtssprechung und beharrte darauf, dass sie Bestandteil des Übergabeprotokolls blieben. Die Unterzeichnung des Protokolls erfolgte daraufhin - im treuen Glauben an den Wahrheitsgehalt dieser Aussagen.
Wie seht Ihr das - wäre eine Formulierung wie in Satz [4] grundsätzlich haltbar?
• Satz [4] steht im Widerspruch zu Satz [2]
• Satz [4] enthält keine Differenzierung zwischen sehr dunklen Farben, die definitv einen Voranstrich erfordern und solchen, die bereits durch einen einfachen Anstrich in einen weißen Zustand zu versetzen wären
• Spitzfindige werden bemerkt haben, dass in Satz [4] nicht erwähnt wird, in welcher Farbe die Wände vor Auszug mindestens einmal fachgerecht zu streichen sind. Von einem weißen Anstrich ist dort jedenfalls nichts zu lesen...
Vielen Dank für Eure Meinungen!
~ Max M.