Hallo zusammen,
wir sind neu hier im Forum und haben eine wichtige Frage zum Mietvertrag.
Wir (2Personen) hatten eine Wohnungsbesichtigung durch geführt und die Wohnung hatte uns gut gefallen.
Der jetztige Eigentümer(Vermieter) und wir möchten im Mietvertrag festhalten, welche Renovierungsarbeiten wir durch führen dürfen und das wir wegen der Renovierung und den dadurch entstandenen Kosten ein 5 jähriges Mietrecht haben.
Aus dieser Situation hat jede Patei einen Vorteil,Planungssicherheit für den Vermieter und für uns ein gutes Gefühl 5 Jahre ,,sicher" wohnen zu können.
Angenommen wir beginnen das Mietverhältins am 1.2.13, der jetzige Eigentümer verkauft die Wohnung allerdings Monate später aus persönlichen Gründen.
Bleibt das 5 jährige Mietrecht bestehen, wenn sich der Eigentümer wechselt bzw. die Wohnung verkauft wird.
Hoffe ihr könnt uns helfen.
Danke.
Lieben Gruß
NeuerMieter