somit hilft nur abwarten und Tee trinken und für die Zukunft aus so etwas lernen.
schlauer sind wir somit alle nicht
Beiträge von yk87
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sorry so meinte ich das nicht...
ich habe genau den gleichen Standpunkt wie Sie.Wie bereits erwähnt meinte ein Anwalt jedoch dieser Anhang zählt sozusagen als Bürgschaft und da kommt man nicht so einfach raus.
Er hat den Anhang zur Sicherheit nun auch einfach mal gekündigt, der VM besteht nämlich weiterhin auf sein Geld -
sorry Leute,
leider verstehe ich nur noch Bahnhof.
Ist der VM nun der Dumme oder mein Bekannter? -
doppelt...
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Ein tolles Konstrukt...
Rechtsanwälte, Gutachter und Gerichtskassen freuen sich schon...das heißt?
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Soll also heißen VM hat sich eine Bürgschaft auf die Miete geben lassen.
Dann bürgt er leider nur für 3 MM.Leider steht nirgendwo etwas von Bürgschaft. Dies meinte der Anwalt aber heute...
der genaue Wortlaut
"Anlage zum Mietvertrag vom....(...) Die Netto d.h. Kaltmiete erhöht sich um monatlich xx€. Es handelt sich hier um die Mehrmiete für die EG Wohnung welche ab sofort von xy´s Mutter bezogen wird"Dieser Mietvertrag wurde gekündigt und wie gesagt will mein Bekannter nun den Mehranteil zwischen eigentliche Miete und dem was vom Amt bezahlt wird nicht mehr bezahlen.
Soll er nun mal eine Kündigung schreiben und hoffen das der VM dies annimmt (denke ich aber nicht, da ihm dann ja ein wesentlicher Teil der Miete fehlt) oder soll mein Bekannter einfach 3 monate nicht bezahlen, kommt er dann raus oder was hat dies für Folgen?
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wird doch nicht so einfach...läuft als Bürgschaft

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er will nicht weiterhin für etwas zahlen, wovon er nichts hat...
bisher hat die Mutter sich dann um seine Wohnung und so gekümmert, das fällt ja nun weg und der Betrag ist nicht unerheblich, deshalb...
wenn die Mutter sich die Wohnung nicht leisten kann, dann muss sie sich halt eine andere suchen. Nicht das der Vermieter nachher sagt er muss die Mutter dann kündigen und deshalb braucht er nun eine extra Kündigung mit Kündigungsfrist für den Anhang.
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das ist auch meine Vermutung, nicht das es aber wieder eine Grauzone der Vermieter ist, da es Mehrkosten für die Wohnung der Mutter sind...
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Hallo zusammen,
ein Bekannter hat folgendes Problem:
Er ist 2010 in eine Wohnung eingezogen, seine Mutter ist 2011 in die Wohnung darunter gezogen. Da die Wohnung der Mutter aber etwas teurer wäre, als das Amt bezahlt hat der Vermieter meinem Bekannten eine Anlage zu SEINEM Mietvertrag erstellt:
Die Kaltmiete erhöht sich monatlich um xx € - dies sind die Mehrkosten für die Wohnung der MutterIst dies überhaupt rechtens??
Mein Bekannter ist nun aus seiner Wohnung ausgezogen, muss er trotzdem die Mehrkosten für die Wohnung der Mutter bezahlen?
Die Kündigung bezieht sich ja auf seinen Mietvertrag, somit müsste diese ja auch für die Mehrkosten greifen oder?
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