Beiträge von ModerneWelt

    Wieso denn nachträglich beantragen ?
    Wo gibts denn sowas ?
    Wie kommst Du eigentlich auf diese Geschichte ? Hast du diesbezüglich Post bekommen ?
    Wenn ja, was steht da ganz genau drin ?

    Ganz einfach, mein Vermieter will mehr Geld.
    Nachdem ich eine "normale" Mieterhöhung mit der Begründung,
    dass die Miete schon an der Oberkante des Mietspiegels ist,
    abgelehnt habe, versucht er jetzt die Mieterhöhung mit
    Hilfe der über 5 Jahre zurückliegenden Arbeiten zu begründen.
    Wie gesagt, damals war nie die Rede von Modernisierung.
    Post hab ich noch keine, wird wahrscheinlich noch kommen,
    als ganz besonderes Weihnachtsgeschenk.

    In unserem Fall liegt die Massnahme über 5 Jahre zurück,
    trotzdem hat der Vermieter theoretisch das Recht,
    auch nach diesem langen Zeitraum, die Modernisierungsmassnahme
    nachträglich ankündigen und dann darauf hin die Miete erhöhen ?

    Bietet mir die Tatsache, dass die Angelegenheit
    "mehr als unüblich" ist, irgendwelche Möglichkeiten,
    die Mieterhöhung abzulehnen ?


    Fantastisch,
    vielen Dank für die Antworten.

    Die zu erwartende Mieterhöhung wird mit den Kosten
    für eine Modernisierung begründet.
    (11% der "reinen" Modernisierungkosten)

    Ich wollte mit dem Bezug auf die Instandsetzung andeuten,
    dass uns bei Beginn der Arbeiten nicht bewusst war,
    dass die zusammen mit der Reparatur durchgeführten Arbeiten
    auch eine Modernisierung darstellen.

    Läßt man diesen Aspekt erstmal aussen vor, würde mich interessen,
    ob ein Anspruch auf Mieterhöhung wegen Modernisierung verjährt
    und falls ja, welche Fristen sind anzunehmen ?

    Vielen Dank !!

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