Beiträge von Fantastisch
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sie hat gestern uns gestern abend angerufen und ich bekomme die zuviel gezahlte miete zurück.
Na also, eure liebe und gütige VM kommt euch sofort entgegen und Du beschimpfst sie in einem öffentlichen Forum auf üble Weise.
Mit dem zurückerhaltenen Geld könntest Du einen Kurs bei der VHS belegen, oder auch 2. -
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in meiner Wohnung die Leitung zu reparieren.
Wie kommst Du drauf, dass es an der Leitung liegt ?Das hörte sich eigentlich ganz anders an :
kam eine Leckortungsfirma, die nichts gefunden haben,
Ein paar Tage später kam die Heizungsfirma, ohne Ergebnis.Wer hat denn nun die Leitung als Ursache ausgemacht ?
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Diese Antwort trotz mal wieder von Unerfahrenheit, dass es eine wahre Freude ist.
Wieder mal zu weit rausgeschwommen und die Orientierung verloren ? -
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Eignetlich müsste der VM ja nach dam tatsächlichen Verbrauch abrechnen, sofern eine Wasseruhr vorhanden ist oder?
Ja, warum er das nicht macht, kann aber nur er dir sagen.ZitatSollte dann nach ein Rest übrigbleiben, kannn er dies dann nach der Wohnfläche umlegen.
Oder nach WE, weil es sich bei dem Rest um allgemeines Wasser handelt. -
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dass dieser Mangel festgehalten wird und wir beim Auszug nicht dafür belangt werden können.
Wird aber nicht klappen wenn ihr schuld seid.Zitatdass sich unter der Erhebung Schimmel bildet
Wie kommt ihr denn da drauf ?
Überschwemmung gehabt ? -
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ist schon erstaunlich, wie wenig Interesse Ihr Vermieter an der Substanz seines Hauses hat.
Wieso, es waren 2 Fachfirmen da, haben nix gefunden, ein VM ist kein Messias.ZitatSchäden auflisten, seit wann (genau) sie ihm bekannt sind und ihn auffordern, sie zeitnah nachhaltig zu beheben.
Wenn die Ursache bekannt ist wird sie wohl behoben.ZitatFerner würde ich ihm noch ein gutes und erfolgreiches Neues Jahr wünschen.
Das wünscht der VM bestimmt auch zudem einen guten Rutsch, ungeduscht und muffelnd. -
Warum hast Du erst ein Forum bemüht um zu dieser Erkenntnis zu gelangen ?
Da könnte man doch auch selbst drauf kommen. -
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Die sog. Ausstattung beinhaltet z.B. Folgendes :
In einem Mietspiegel mit 3 Worten dargestellt.
einfache A. normale A. gehobene A.ZitatDen Mietspiegel gibts beim Mieterschutzbund,
Oder bei google -
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Noch nie sowas gehört bzw. gelesen.
Das glaube ich dir sogar.
Also kannst nun "sowas" mal lesen und verinnerlichen.Der Mieter hat Mängel innerhalb eines Monats nach Einzug schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er eine solche Meldung, so kann er sich bei Auszug nicht darauf berufen, dass ein Mangel bereits bei Einzug vorhanden war. Die Räume wurden wie gesehen übergeben.
Ist die Mietsache zum Zeitpunkt der Überlassung mit einem versteckten Mangel behaftet, den der Vermieter nicht kennt, so haftet der Vermieter nicht dafür und auch nicht für daraus resultierende Folgeschäden.
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was ein Richter am AG Braunschweig ausgeurteilt hat?
Ich finde wenigstens was, - was ist diesbezüglich mit dir.
Du könntest mal selbst googeln, empfiehlst Du ja in jedem 2. posting.ZitatWenn du hier glänzen willst,
Tu ich das nicht ?
Ich glänze doch allein schon durch meine Anwesenheit hier, findest Du nicht ?
Oder soll ich immer noch ne Schippe draufpacken ? -
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Bei uns hat Niederschlagwasser eine eigene Zeile, demnach war was sagt dir Niederschlagwasser, beim Abwasser unsinnig.
Es hätte aber auch anders sein können.ZitatBei der flächenanteiligen Berechnung wird ganz einfach nach 76/560 gerechnet.
Und das ist nun erlaubt ? -
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unser Vermieter hat uns mitgeteilt, dass ab 1.1.2013 der Müll nicht mehr nach Personen, sondern nach Quadratmetern berechnet wird,
Was steht dazu im MV ?ZitatHier machen sich nur wieder einmal die Nachteile des Datenschutzes bemerkbar.
Datenschutz ist Verbrecherschutz !
Wer sich dahinter versteckt hat was zu verbergen !
Kein Mensch ist heimlich auf der Welt !ZitatHaben im Januar einen Termin beim Vermieter, um weiteres in Erfahrung zu bringen.
Wenn die Mieter die 7 EURONEN übernehmen, bliebe bestimmt alles beim alten. -
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Schon aus Gründen der Gerechtigkeit sehen sich die Eigentümer nunmehr genötigt, die Miete entsprechend anzupassen."
Da ist was dran.
Gibt es für eure Stadt oder Kreisstadt keinen Mietspiegel ?
Vergiss die Ausstattungen, die werden nicht helfen. -
Was wohl
Dass es teuer werden kann.
Wer den Staat betrügt hat das auch nicht anders verdient. -
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Statt 150€ wären m.E. 80€ üblicher. Beim Jahresbetrag wird m.W. eher 8% der Jahresnettomiete angenommen, aber darüber wird man mangels gesetzlicher Regelung wohl trefflich diskutieren können.
Eine Begrenzung der Kosten für die Kleinreparaturen auf 100 € zzgl. Umsatzsteuer pro Reparatur und auf ein Maximum von 8% der Jahresnettomiete bzw. maximal 300 € zzgl. Umsatzsteuer im Kalenderjahr stellt für den Mieter keine unangemessene Benachteiligung dar, so dass diese Vereinbarung gültig ist.
AG Braunschweig 116 C 196/05 29.03.2005 aus: GE 2005, S. 677 -
Zitat
Wasser und Abwasser haben die gleichen Anteile im m³,
Hast das nicht gewußt ?
Wer hat denn was anderes behauptet ?
Wieder zu viel Wasser geschluckt ?ZitatNiederschlagswasser hat übrigens eine eigene Zeile.
Aber nur wenn es nach m² berechnet wir, was an sich normal ist.
Es gibt auch Städte / Gemeinden die das in m³ ausweisen, Du Schlaumeier. -
Zitat
hat der Vermieter meinem Bekannten eine Anlage zu SEINEM Mietvertrag erstellt:
Soll also heißen VM hat sich eine Bürgschaft auf die Miete geben lassen.
Dann bürgt er leider nur für 3 MM.
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