Zitatdie Frage ist, ob die Anpassungen im Abrechnungsjahr schon hätten erfolgen müssen?
Nein
Es muss generell nicht angepasst werden, aber man kann so man will.
Zitatdie Frage ist, ob die Anpassungen im Abrechnungsjahr schon hätten erfolgen müssen?
Nein
Es muss generell nicht angepasst werden, aber man kann so man will.
Nur Eines ?
Denn das war ein Kampf und Qual diese Burschen dieses unsäglichen Vereins davon zu überzeugen.
ZitatDas Internet ist ein machtvolles Instrument, um Vermieter, Verwalter bzw. Eigentümer ausfindig zu machen.
Auch so manches Mieterlein lässt sich damit finden.
Zitatdürfen die Betriebskosten sprunghaft derart angeglichen werden?
Selbstverständlich, wenn sie der Realität entsprechen.
Du kannst dir auch die Rechnungen beim Makler anschauen.
ZitatUnd wenn der Vermieter der aktuellen Mieterin unterliegt?
Höchst unwahrscheinlich.
ZitatEventuell kommen ja hohe sanierungkosten auf
Auch unwahrscheinlich, was die Feuchtigkeit betrifft.
Merke : In 97 % aller Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden ist der Mieter Schuld !
Selbst Mietervereine sehen das so.
Start - Mieterverein Stuttgart auf Ratgeber - dann heizen und lüften
Zitat:
So mancher hat Schwierigkeiten, richtig zu heizen und zu lüften.
Aus falsch verstandener Sparsamkeit lüftet man zuwenig oder falsch. Der Erfolg: in Küchen, Bädern und Schlafzimmern bildet sich Schimmelpilz. Das muss nicht sein - in den meisten Fällen ist nämlich die Ursache des Schimmels hausgemacht und liegt nicht an Baufehlern.
ZitatMein Vermieter sagt, der Wasserschaden sei nicht schlimm genug, um die Polizei einzuschalten, um in ihre Wohnung "einzudringen". Ihm seien da einfach die Hände gebunden.
1 Blödsinn
2 Was soll die Pol damit zu tun haben ?
3 Bei Gefahr in Verzug, wie es hier scheint, darf selbstverständlich sofort die WHG betreten werden. Hat der arme VM keinen "VM-Schlüssel", muß eben aufgebrochen werden. Die Rechnung darf die Mieterin bezahlen.
Dann nimmst Du nun deinen MV, den Wisch mit den Abschlagsforderungen der evu und maschierst zu deinem lieben VM und zeigst ihm das.
Danach schreibst Du hier was raus kam.
ZitatAlso Nebenkosten gesamt 60+80 Euro. Dann noch die Kaltmiete dazu und das ist unsere Miete.
Zzgl. 200.-€, die aber nur alle 2 Mon. bezahlt werden dürfen, also 100.-€ p.M. ?
Warum gehst Du nicht zu einem Mietrechtsanwalt ?
Wenn es genau so sein sollte wie Du behauptest, was spräche dagegen ?
ZitatEcht? Oder willst Du uns/mich veralbern?
Natürlich echt !
In Mietdingen albere ich i.a.R. nicht rum.
Aber da sprechen zum Glück noch andere Länder mit, die nicht nur Mieterrechte kennen.
D.h. also, es dauert noch etwas.
Das Abnahmeprotokoll stellt ein Schuldanerkenntnis dar und verpflichtet den Mieter, die darin aufgelisteten Mängel zu beseitigen. Das gilt auch, wenn die anerkannte Renovierungsverpflichtung über das im Mietvertrag vereinbarte Maß hinausgeht. Für nicht aufgelistete Mängel, die bei der Abnahme erkennbar waren oder hätten erkannt werden können, kann der Mieter nicht in Anspruch genommen werden. AG Brandenburg 32 C 137/04, aus: GE 2005, S. 1555
Zitateine Individualvereinbarung ist imho über 5 Jahre nicht machbar, da automatisch nichtig
Wirklich ?
BGH VIII ZR 81/03 22.12.2003
4 Jahre gelten nur für Zeit- und Staffel-MV.
ZitatNatürlich wird das klappen bis zur nächsten BetrkAbr im Okt d.J.
Erklär mal wie.
Zitat(Habe als VM auch sowas gemacht: Der eine Mieter zahlt ab jetzt mtl. 10€ mehr, der andere 20€.)
Allein bei nur 360€ hättest Du in 3 Jahren bzw. 18 Mon. deine Kohle, dazwischen kommen aber auch wieder Abrechnungen und evtl. Mieterhöhungen.
Auf Dauer wird das nicht klappen.
Zitatandere hingegen in einem dezenten Farbton streicht.
Welche Farben außer Apricot spielen denn noch eine Rolle ?
Zitatwäre eine Formulierung wie in Satz [4] grundsätzlich haltbar?
Selbstverständlich
Vereinbarungen im Ü-Protokoll gelten, wenn Dies dem MV eindeutig zuzuordnen ist.
Da gibts nix zu fragen.
Es schien so als ob wohl keinerlei weitere NK vereinbart sind, da unterschreibt man mal schnell, weil ein so mancher denkt, Schnäppchen gemacht.
Die $-Zeichen in den Augen und im Hirn. Dass dafür Energie 2 mal berechnet wird übersieht man dann leicht.
Funktioniert aber nicht.
ZitatVom Mietvertrag zurücktreten geht nicht.
Noch nicht.
Auch hier ist die EU aber fleißig. Es wird an einer 2 wöchigen Rücktrittspflicht geabeitet.
Ich fürchte, das wird kommen.
Der Mieter hat doch auch den MV vor Unterschrift durchgelesen.
Warum ist dem das nicht aufgefallen ?
Da wird nix doppelt gezahlt.
Zitatdem VM dies mitteilen mit mtl. neu definierter Vorauszahlung.
Warum denn, die 80 € sind wahrscheinlich die üblichen NK der geplagte VM ist beim Ausfüllen eben eine Reihe verrutscht.
In die richtige Reihe eintragen und gut ists.
Lies nochmal deinen MV durch.
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