ZitatDie Elektogeräte im Bad (Boiler und Untertischgerät) sowie in der Küche (Übertischgerät) wird vom Vermieter bei Einzug neu gestellt Die Wartung, Reparatur und Neuanschaffung aller Geräte während der Mietzeit bei Defekt ist Sache des Mieters
Handelt es sich dabei um eine Individualvereinbarung ?