ZitatIch will ja keinen Nachbarschaftskrieg,
Den hast Du aber wahrscheinlich schon, wenn Du nur um etwas mehr Ruhe bittest.
Die einzige Alternative ist und bleibt der Auszug ! ! !
ZitatIch will ja keinen Nachbarschaftskrieg,
Den hast Du aber wahrscheinlich schon, wenn Du nur um etwas mehr Ruhe bittest.
Die einzige Alternative ist und bleibt der Auszug ! ! !
ZitatUnd was soll ich sagen, meine "Behörde" hat gezahlt.
Natürlich, weil die sich auch an bestehendes Recht halten muss !
Unsere Wasserratte guckt Dschungel und trinkt Äppelwoi und will hier auf dicke Hose machen.
So isser halt, der gelernte Mieter.
ZitatWenn sich Risse in den Wänden bilden ist das ein Zeichen, das der Baugrund Setzungserscheinungen zeigt.
Gibts m DG nicht noch weitere Gründe ?
Zitateine Art ERSTE HILFE erwarten.
Was, wenn der Patient zwischenzeitlich stirbt ?
ZitatAlso im Mietvertrag wurde diesbezüglich nichts vereinbart.
Schau nochmal unter Nebenkosten nach.
Betrüger sind eher die, die sich vor Kosten drücken wollen.
ZitatSpätestens seit der letzten Heizkostenverordnung vom 01.01.2009 sind Warmmieten unzulässig.
Falsch, wie immer !
Bruttokaltmieten sind weiterhin erlaubt, nur Bruttowarmmieten nicht !
Ich dachte Du bist gelernter Mieter ?
Du kennst doch bestimmt die Kunst des Vermietens ?
ZitatDann muss der VM trotzdem die Größe angeben, denn die wird ja bei der Berechnung der Heizkosten benötigt.
Und wenn der VM gar keine Heizkostenrechnung machen muß, weil er von Anfang an so schlau war Häuser zu bauen mit Heizsystemen, bei denen sich der Mieter selbst beim Versorger anmelden darf ?
Zitatin den neueren Mietverträgen steht,
In denen vom MSB ?
Zitatder Mieter sich von der anteiligen Pauschale befreien kann
Was für eine Pauschale ?
Zitat- Fristenpläne wurden vom BGH gekippt.
Dann zählt eben das, was im Ü-Protokoll vereinbart wird.
Zitat- Jein. Der VM kann dann noch für mindestens 1/2 Monat Nutzungsentschädigung i.H. der ursprünglichen Bruttomiete verlangen.
Wirklich ?
Zitat(1m-2m Kniestock zählen dann nur 50%, darunter gar nicht).
Ja, das solltest Du unbedingt mit deinem lieben VM klären.
ZitatWenn eine Reparaturpauschale bis 100 € vereinbart wurde,
Das gilt i.a.R. für den Einzelfall.
Warum hast Du diese dann unterschrieben ?
ZitatNEIN, kann er nicht.
Warum denn nicht ?
ZitatDann wäre ja evtl. der Prozess garnicht erforderlich gewesen.
Das sind die Wenigsten.
Da hilft nur eines, freundlich und ruhig, immer wieder wenn es sein muss, mit der Familie reden, den Vater oder Mutter mal einladen, wenn die Kleinen toben.
Oder natürlich kündigen.
ZitatWichtige Gründe wären bspw. schwere Verfehlungen des M
Gib ihm doch gleich noch ein paar Tipps, dann muss er nicht so viel nachdenken.
ZitatMir ist leider bewusst geowrden, dass man da keine Chance hat, mit Sittenwidrigkeit und Ähnlichem dagegen anzukommen.
So was aber auch, dumm gelaufen.
Zitataber ist ein Umzug wegen Besuch einer anderen Uni ein wichtiger Grund.
Nö
Zitatkann mir das Mietverhältnis überhaupt, wie es im Gesetzestext heißt, überhaupt "weiter zugemutet werden" ?
Ja
ZitatSoweit ich den Enkel kenne hat er einen festen Arbeitsplatz
Evtl. geht es um die Familienplanung und nicht um den Arbeitsplatz.
Übrigens, kann der VM in einem Prozess noch Gründe nachschieben, so die jetzigen nicht wasserdicht wären.
Lass die lächerlichen Versuche, das wurde und wird tagtäglich so gehandhabt.
ZitatEine Individualvereinbarung ist immer nachrangig zum Gesetz.
Auch, wenn vom Mieter gewünscht ?
Zwei verschiedene Heizkörper = zwei verschiedene Rechnungen.
Das ist korrekt.
ZitatFür uns war das ein Auftrag
Der Vermieter hat eben zwei daraus gemacht, denn er bestellte doch den Handwerer, oder ?
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