Nein geht nicht.
Beiträge von Fantastisch
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Mündliche Absprachen, besonders bei Gesellschaften werden nie eingehalten.
Bei Privatvermieter, die übrigens ca. 64% des gesamten deutschen Wohnraums zur Verfügung stellen, kann man sich auf das Wort meist verlassen.DG : Kauf dir eine Kordel und nagle die über die gesamte Deckenlänge, erfüllt den Zweck und sieht gut aus, Du wirst begeistert sein.
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Erkläre, was folgender Satz bedeuten soll :
Diese wurden auch im Übergabeprotokoll aufgenommen.
Übergabeprotokolle werden i.a.R. schriftlich erstellt.Wegen Spannungsrissen kannste zum einen nix unternehmen.
Ist das DG ? -
Zitat
Diese wurden auch im Übergabeprotokoll aufgenommen.
Wo ist das Problem, wenn das schriftlich vereinbart wurde ?Zitatnun habe ich ab 1.2.2013 die mietminderung angekündigt.
Mache lieber einen Mieteinbehalt, anstatt Mietminderung. -
Wo liest man, dass keine existiert ?
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Zitat
Dein Vermieter darf eine Pauschale natürlich nicht erhöhen, das dürfte und sollte klar sein (auch wenn ein anderer User das Gegenteil behauptet). Macht er es, würde er den Sinn einer solchen Vereinbarung unterlaufen.
§ 560 Veränderungen von Betriebskosten
(1) Bei einer Betriebskostenpauschale ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird. -
Bei besenrein wird das in den allermeisten Fällen vergessen, die Mieterchen meinen sie hätten Narrenfreiheit und könnten ramponierte WHGen zurück lassen.
Darum kann das nicht oft genug wiederholt werden.
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War wieder zuviel Appelwoi, gelle ?
Egal was der Mieterbund sagt oder schreibt,
Beschädigungen müssen entfernt werden ! ! ! -
Zitat
durch die Minderung
Nicht Mietminderung, - Mieteinbehalt. -
Zitat
"Folgen" sollte man nicht unbedingt den fantastischen .. blablabla
Dafür dir, dass es mit demselben Egebnis wie dem Rattenfänger von Hameln endet. -
Und woher weißte das jetzt plötzlich ?
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Zitat
kann man auch anders sehen:
Kann man, gehts aber vor Gericht landet man irgendwann wieder beim BGH, was dann ? -
Google, das ist natürlich wieder die Standartantwort, wenn man keine Ahnung hat.
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Zitat
außerdem wird meine Freundin da wohl nicht mitspielen wenn ich ne Freundin noch ins Bett mit dazu nehme.
Das käme auf den Versuch an, schon ausprobiert ?Zitataber kann sie eine Klage wegen 2-3 Tagen gegen sie beginnen?
Natürlich, dazu hat sie ihren Advokaten.ZitatWenn ja, bringt das der Vermieterin was wegen 2 Tagen zu klagen bzw wird da überhaupt ein Gericht der Klage zustimmen?
Das Gericht geht nach Aktenlage.ZitatMuß sie die gesamte Miete zahlen, trotz der schriftlich aufgelisteten Mängel die nicht beseitigt wurden?
Selbstverständlich muss sie bei Auszug den Miet-Einbehalt zurückbezahlen. -
Zitat
Wie kommst du darauf???
Das war eine Frage ! ! !ZitatDie Miete wurde einbehalten
Einbehalt ist keine Kürzung, muss also bei Auszug sowieso nachgezahlt werden.ZitatMal davon abgesehen das die Wohnungen schwarz vermietet werden.
Sag das nicht so laut, dass sie das hört, sonst wird das teuer, wenn Du das nicht beweisen kannst.ZitatAlso was kann sie machen außer in 3 Tagen unter ner Brücke zu leben?
Was ist mit dir ?
Ist dein Bett zu klein ?
Nochmal, sie wird bestimmt eine Räumungsklage anstrengen, das dauert schon etwas länger. -
Madame, was sagste dazu ?
Sind Wintergärten oder zu einer Mietwohnung gehörende Kellerräume beheizt und mindestens zwei Meter hoch fließen sie mit der vollen Qm-Zahl in die Berechnung der Wohnfläche ein.
BGH VIII ZR 231/06 -
Zitat
Kann die Vermieterin sie am 31. auf die Straße setzen?
Sie wird zumindest damit beginnen.
Räumungsklage, usw...
Was das alles kosten wird weiß sie vllt. schon aus Erfahrung ? -
Zitat
Ist das korrekt?
Ja, Wenn die m² in der Abrechnung korrekt sind.ZitatIch habe nach dem Paragraphen gefragt, in dem diese 10% Regelung steht. Darauf habe ich keine Antwort erhalten.
Da gibts auch keinen §.
Dafür gibt es : BGH VIII ZR 192/03 oder BGH VIII ZR 138/06 oder weitere. -
Zitat
Nun ist es mir lieber, der Mieterbund streitet sich mit ihm auf fachlicher Ebene,
Wenn der VM aber nicht mit dem MSB streitet, bzw. nicht auf diese belustigende Schreiben eingeht ?Zitatdenn schließlich ist er auch unser Nachbar, mit dem ich halbwegs auskommen möchte.
Und Du glaubst, das geht noch, nachdem Du beim MSB vorstellig wurdest ?Zitatdeine Komentare sind alles andere als hilfreich...
Abwarten -
Zitat
Nun führen wir die hohe Gasrechnung nicht unbedingt nur auf selbst produzierten Mehrverbrauch zurück, sondern eben auch auf die defekte Heizung und v. a. den Umstand, dass sie sich aktiviert hat, obwohl kein Heizbedarf bestand.
Was sagt denn der MSB dazu ?
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