Beiträge von Fantastisch
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Seit wann wohnst Du in der WHG ?
ZitatTheoretisch hat der Hausverwalter die WEG-Abrechnung 1 zu 1 an uns alls Mieter weitergegeben.
Praktisch sollte die der ET erhalten.ZitatM.E. kann man doch keine z.B. Müllabfuhrgebühren auf den Garagenstellplatz umrechnen, oder?
Gibts für die Garage einen eigenen MV und vllt. eine eigene Tonne ? -
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Nach Rückfrage bei dem aktuellen Eigentümer (Privatperson) und der Hausverwaltung steht die Wohnung schon seid ca 1,5 Jahren zum Verkauf frei. Uns wurde beim Unterzeichnen des Mietvertrages nichts davon gesagt.
Warum auch ?
Wenn ihr sie kaufen wollt, könnt ihr das auch jetzt noch.ZitatAuch im Mietvertrag steht hiervon nichts.
Warum auchZitatLt. Maklerin möchte jedoch ein Interessent die Wohnung zum Eigenbedarf nutzen.
Das ist Pech, da hilft nur selbst kaufen.ZitatIst das eine Art Betrug gegenüber uns gewesen ?
Soll das eine Art Unterstellung gegen euren Obdachgeber sein ?ZitatAusziehen möchten wir auf keinen Fall.
Wer will das schon. -
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weil wir sind auch nicht immer zuHause und zudem liegt Laminat in dem Zimmer.
Mit Rollläden schließen schon probiert ?Zitatsodas regelmäßig bei Niederschlägen, das Wasser durch die geschlossenen ( Kunststoff ) Fenster dringt.
Evtl. wurden hier die falschen Dichtungen ausgebaut um euch beim lüften zu unterstützen. -
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Die Haftpflicht des Eigentümers über mir, hat abgelehnt !
Natürlich, dafür ist auch die Leitungswasserschadenvers. zuständig, so diese existiert.ZitatPro Termin sind mir durch Arbeitsunterbrechung, Fahrt zur Wohnung, Warten auf Gutachter oder Handwerker, Rückfahrt zur Arbeit etc. im besten Fall 2 h verloren gegangen.
Die Endreinigung nach den Sanierungsarbeiten musste ich auch noch durchführen.
Rechnung schreiben und der Leitungswasserschadenvers. melden -
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wurde mir Mündlich versichert das die Tapeten runter kommen und alles erneuert wird.
Wahrscheinlich war das nur als Option gemeint.ZitatIm Bad ist die Dusche nicht dicht und es läuft Wasser aus der Nasszelle an einer stelle.
Warum wurde dies bei Besichtigung und in den ersten 5 Tage nach Einzug nicht bemerkt ?ZitatWas kann ich, vorallem wegen den Wänden tuhen?
Stinken die Wände denn noch ? -
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Die Zeugen sind sehr zuverlässig,
Schön, sind sie aber auch gerichtsfest ? -
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Ich verstehe es ja, aber sollten positive Mietschuldenfreiheitserklärung, Bürgen und kein SchufaEintrag nicht ausschlaggebend genug sein?
Nein, hier nicht, weil das Entscheidende fehlt !ZitatMeine finanzielle Situation bzw. Eingänge sagen nichts darüber aus, was ich tatsächlich bekomme oder wie meine Rücklagen
Was sagt uns das nun ?Zitatoder der vermögende Teil meiner Familie ausschaut.
Was sollte das, außer einer evtl. Bürgschaft, damit zu tun haben ?Warum unterschreibt Papi und Mami den MV nicht einfach ?
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Nun habe ich leider keine Belege für die Barzahlung der Kaution.
Pech gehabt ! -
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Frage: sind die 12€ "Strafe" berechtigt?
Was sagt denn dein Ami-Freund dazu ? -
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Also gibt es keine gesetzlichen Regeln, die Gewerbliche verpflichten, Parkordnung zu halten oder der gleichen?...
Natürlich nicht, ist Privatgelände.ZitatMir ist nur wichtig zu erfahren, welche Pflichten der VM bezw. der Pächter des Sonnenstudios hat, das auf dem genannten Parkplatz geregelt geparkt wird und ob er sowas wie eine Aufsichtspflicht hat, das Ordnung herrscht.
Das kann er machen wie er will, kann auch Nichtkunden, trotz Verbotsschilds, 20 Std. parken lassen.ZitatWir haben einen Parkplatz gemietet! der von den Kunden des Studios genutzt wird wenn unser PKW nicht dort steht.
Irgend einen oder einen fest zugewiesenen ?ZitatUnser Auto wurde von den Kunden mehrfach schon beim Ein- & AusParken beschädigt.
Das geht den VM nix an. -
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darf der Vermieter dann beim Zustandekommen des Untermietvertrags die Miete willkürlich erhöhen?
Das steht dann doch bestimmt im Vertrag.
Entweder Du unterschreibst, oder lässt es. -
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Holzdecke/Holzwand (Dachschräcke) professionel weiss gestrichen
Wer Naturholz streicht ist kein Profi. -
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Ach, und der Mieter renoviert die Wohnung ohne die Absicht zu haben dort einziehen zu wollen?
Er hatte ja anscheinend die Absicht, jetzt aber nicht mehr.
Ob der VM auch die Absicht hatte, werden wir wohl nicht mehr erfahren.
Zudem ist offen ob nur 1 (ein) WHG-Schlüssel übergeben wurde, oder alle inkl. Briefkastenschlüssel, Garagenschlüssel, usw...ZitatDurch die Aushändigung der Schlüssel an den Mieter ist ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen.
Die Schlüssel wurden einzig zum renovieren übergeben sonst zu nix.
Wahrscheinlich wollte sich der Obdachgeber erst mal von den handwerklichen Fähigkeiten des Mietinteressenten überzeugen. -
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In meinem nächsten Leben werd ich auch "Installateur"....oder Klempner?
Warum nicht VM, sind das denn nicht die Herren und Geldsäcke ? -
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95 % von was, oder schweigen da die einschlägigen Quellen??
Ich dachte es ist bekannt, dass in weit über 95% der Mieter Schuld am Schimmel hat.
Manche sprechen sogar von 97%.ZitatNEE und Baumängel kommen eh NIE vor
In punkto Schimmelbildung so gut wie nicht.
Wobei sich das auf Häuser nach ca. Bj. 80 bezieht.
Können fast alle Bausachverständige, Mietrechsanwälte, Richter, usw... bestätigen. -
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Ein Maler wird wohl kaum ohne Zustimmung des Vemieters einem Mieter einen Schlüssel für Renovierungsarbeiten aushändigen.
Nicht der Maler dem Mieter, sondern der VM einem Maler.ZitatVoraussetzung durch die Übergabe der Wohnungsschlüssel erfüllt ist.
Aber nur um zu renovieren, nicht um einzuziehen.
Ich habe wenige Tage danach die Schlüssel bekommen um zu renovieren.
D.h. das Renov.-Risiko trägt der Mieter. -
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Mieter unterschätzen ganz häufig, wieviel Feuchtigkeit ein Mehr-Personenhaushalt in die Luft abgiebt.
Einschlägige Quellen gehen von weit über 95% aus.ZitatBauliche Mängel ...
Wann kommen die schon mal vor ? -
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du kennst aber schon den Unterschied zwischen dämmen und isolieren, oder????
Ne, woher denn, erklär doch mal. -
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Ich glaube nur das, was ich schriftlich mit geprüfter Originalunterschrift habe.
Ein Brief aus Marokko dauert keine Woche.
gez.
FantastischZitatsoeben habe ich mit dem Anwalt gesprochen. ... Fall also geklärt.
Eher nicht, dabei hat er noch nix verdient.
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