ZitatSolltest du nur einen Arm/eine Hand besitzen entschuldige ich mich im vorhinein für meinen Beitrag.
Das ist doch der, der links nur einen Arm hat, weißt Du das wieder nicht ?
ZitatSolltest du nur einen Arm/eine Hand besitzen entschuldige ich mich im vorhinein für meinen Beitrag.
Das ist doch der, der links nur einen Arm hat, weißt Du das wieder nicht ?
Zitatwenn der VM sauer ist, einen zuverlässigen Mieter verloren zu haben.
Wenn er sich aber freut, was hier wahrscheinlicher sein dürfte, und nicht sauer wird, was dann ?
Zitatder VM könnte für die Zeit bis zum 07.03.2013 Nutzungentschädigung verlangen.
Die paar Tage dürften aber bedeutend billiger sein, als die vielen Zerstörungen des VM, die diesem unterstellt werden.
ZitatIn einem anderen Forum hat er es unter den verschiedensten Nicks blablabla...
Dann nenne doch mal die verschiedenen Nicks, wir sind alle gespannt.
Zu viel Eselfleisch gegessen ?
ZitatDieser Fantast ist nur ein provokatorischer Stänkerer
Du bist und bleibst ein Besserwisser ohne Erfahrung, gelernter Mieter eben.
Zitatsolltest du hierfür eine sichere Quelle haben bin ich gern bereit mein Wissen diesbezüglich zu verbessern.
Na wenn das so ist.
BGH VIII ZR 316/10
ZitatAber auch dann muss je der Eigentümer den Wassermenschen ins Haus lassen.
Sollte man meinen, ist aber nicht so.
Die Burschen kündigen sich nicht an, klingeln auf Verdacht und in einem Mietshaus dann eben bei den Mietern.
Die machen, blauäugig wie sie sind, auf.
ZitatFerner ist zu befürchten, dass er, wenn wir zum 28. die Schlüssel abgeben, blablabla....
Warum übergebt ihr dann die Schlüssel nicht erst nach dem 07.03. ?
ZitatPersönlich bin ich zwar der Meinung, dass 50 Jahre alte Türen auch langsam mal ausgetauscht werden könnten und dies nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fällt, aber müssen wir wohl akzeptieren.
Meinungsfreiheit ist was feines, aber nur von geringem Wert, weil die Tatsache zählt.
Wenn die Türen und Zargen dementsprechend abgewohnt oder gar stärker beschädigt sind kommst Du nicht drumrum.
ZitatNur kommt er jetzt mit zig Sonderforderungen, wie keine Baumarktfarbe, sondern spezielle Malerfarbe zu nehmen,
Das versteht sich eigentlich von selbst.
Zitatdie Türen vor Anstrich aufwendig abzubeizen
Auch das ist nur logisch, wie lange würde die neue Farbe sonst wohl halten ?
Hallo Stella, Du solltest diesen SpamZeitgenossen (Berny) nicht überbewerten.
ZitatNatürlich kann ein Abrechnungszeitraum auch kürzer als ein Jahr sein, logo,
Natürlich kann ein Abrechnungszeitraum auch länger als ein Jahr sein, logo,
Das weiß der selbsternannte Halbgott auch wieder nicht.
ZitatUm welcche Ausnahme handelt es sich?
Da Du 09.2011 eingezogen bist, kann und darf dein VM die erste Abrechnung zum 31.12.12 machen.
Lasse dich von anderen nicht negativ beeinflussen, die wollen dich nur in die Kostenfalle treiben.
Die Kosten dafür musst Du bezahlen, nicht die anderen.
ZitatNur auf welcher Grundlage soll ich denn die kosten bis August verteilen.
Auf Grundlage der WHG-Zähler, denn deren Verbrauch kennst Du ja
ZitatVon den Unterzählern pro Wohneinheit kenne ich den Jahresverbrauch 01.01. - 31.12.
ZitatDass der Wasserversorger irgendwann im August den Hauptzählerstand ermittelt oder vielleicht nur schätzt, habe ich gar nicht mitbekommen.
Lliest Du etwa die Hauptwasseruhr nicht jährlich zum 31.12. ab ?
ZitatSo bleibt mir nach meiner Einschätzung nur, den Jahresverbrauch der Nutzer im Verhältnis zu gewichten und so die "Jahresrechnung" bis August zu verteilen.
Nein, Du gewichtest und verteilst gar nix.
Du rechnest vom 01.01. - 31.12. Ist das denn so schwer zu verstehen ?
Dass NK-Abr. generell über 12 Mon. berechnet werden müssen.
Es gibt eine Ausnahme, die auf euch zutreffen würde.
ZitatWie kann bzw sollte ich jetzt weiter verfahren??
Kündigen
ZitatZweitens. Auch habe ich meinen Vermieter über Schimmelbefall in meiner Wohnung aufmerksam gemacht. Ich denke, so etwas ist ein Thema was binnen paar Tagen erledigt sein sollte, aber mein Vermieter tut nicht so als ob. Gilt meine Wohnung demnach als unbewohnbar - sprich, 100% Mietminderung??
Die Pointe kommt doch für gewöhnlich erst am Ende der Geschichte.
ZitatIch möchte nicht so kampflos aufgeben, da muss man doch irgendwas machen können.
Knöpf dir das Pack vor schüttel sie durch und gut ists.
Zitataber ich fühl mich langsam wie im falschen Film.
Laufen in den anderen Programmen bessere Filme ?
Zitatdürfen generell nur max. 12 Monate sein.
Das ist natürlich mal wieder falsch.
ZitatMeine Mutter hat auch Nießbrauchsrecht auf Lebenszeit.
Das wird ja immer besser.
Wo in ihrem Elternhaus oder in der WHG ?
Wenn dort, warum wohnt sie dann nicht dort und Du im Elternhaus deiner Oma ?
Zitat1. Bin ich als Sohn (Eigentümer) oder bleibt das meine Mutter (Nießbrauch)
Du bleibst ET.
Zitat2. Muss eine neuer Mietvertrag mit meinen Namen unterschrieben werden?
Nein
Zitatoder ist es besser wenn beide Sohn und Mutter unterschreiben
Nein, das wäre sogar schlechter.
Zitat3. Der Mieter hat nun seit 1 Monat seine Miete nicht bezahlt, kann ich als Sohn (Eigentümer) dem Mieter kündigen oder darf das nur meine Mutter (Nießbrauch) die mit dem Mieter den Mietvetrag unterschrieben hat.
Nur der VM kann kündigen.
Zitat1. Habe ich als Eigentümer (Sohn)die Befugnis Mahnungen , Kündigungsschreiben auszusetzen und zu unterschreiben?
Nur wenn Mami dir eine Vollmacht gibt
Bzw. Schreiben aufsetztn usw... kannste ja um Mutti zu entlasten und Mami unterschreibt.
Zitat2. Gehen dir Rechte von meiner Mutter (Nießbrauch) durch das notarielle überschreiben der Wohnung an den Sohn über?
Was hätte der Nießbrauch dann für einen Sinn ?
ZitatUnter diesem Punkt ist allerdings nichts angegeben.
Was steht im MV dazu ?
ZitatUnd was fehlt? Ein "Arbeitgeber" fehlt, ja sicherlich.
Bravo, 99 Punkte, ich bin begeistert, richtige Antwort !
ZitatAber ein Einkommen ist gegeben.
Dies zu beweisen dürfte ein Klacks sein, sofern es sich nicht um Schwarzarbeit handelt.
Um welche Art von Einkommen handelt es sich ?
Etwa um, von den Eltern, eingeklagtes Kindergeld und Unterhalt ?
Zitatwas der VM nicht weiss, ist, dass eine Bürgschaft max. 3 Nettomonatsmieten betragen kann.
Das wissen aber immer mehr VM.
Jaaaa, das wars, ich wusste doch, da fehlte noch was.
ZitatWir wohnen seit September 2011 dort
Das sind bis 31.12.12 16 Monate.
Also kann hier
Zitatder Zeitraum der ista (Ablesung) über den Zeitraum von 21 Monaten an uns berecchnet wurde.
etwas nicht stimmen.
Das sollstest Du deinen VM fragen, hier wird das keiner beantworten können.
ZitatIch weiß aber, das mit eine Nebenkostenabrechnung über den Zeitraum 12 Monate zusteht.
I.N. schon, aber hier können es auch die 16 Monate sein.
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