Das ist kein Zeitmietvertrag !
Beiträge von Fantastisch
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Evtl., in 2 Jahren würde sich die Kü-Frist für den VM auf 6 Mon. erhöhen.
Beim Neuen fängt es wieder von vorn an.
Darum hätte ein Zurückdatieren nur Vorteile für den Mieter. -
Dass das völlig korrekt ist.
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Zitat
Vergleiche Sie den alten mit dem neuen Vertrag Wort für Wort, sodas Sie ungewollte Änderungen auch bemerken und nicht über den Tisch gezogen werden.
Achtung : Da will dich wieder einer verunsichern.
Selbstverständlich wird in einem aktuellen MV nicht dasselbe stehen wie in einem mind. 3 Jahre Alten.
In den letzten 3 Jahren gab es diverse Urteile, die zum Teil in de neuesten MV eingearbeitet sind.
Freu dich lieber, dass Du nun einen MV auf dem aktuellsten Stand hast, der dir niedrigere Verbrauchskosten beschert. -
Zitat
"Der neue Mietvertrag ist auf das gleich Datum wie mein alter zurückdatiert wurden."
- Sowas macht man nicht.
Warum nicht, wenn sodann beide Alten vernichtet werden, denn das ist üblich ?Zitat"Was passiert mit den alten Vertrag, ist der dann automatisch nichtig,"
- Nein.
Warum nicht ?Zitat"oder muss das irgendwo im neuen Vertrag vermerkt werden?"
- Ja.
Was muss denn vermerkt werden ? -
Zitat
In unseren Mietvertrag steht,das wir uns verpflichten 1 Jahr in dieser Wohnung wohnen zu bleiben.
Was steht denn ganz genau im MV ? -
Zitat
OK, er könnte es vielleicht doch, und auf Mieter hoffen, die einfach zustimmen.
Wenn alles korrekt ist, wird nicht gehofft, sondern eben geklagt und dem unwilligen Mieter drohen weitere Kosten.
Lustig ist meist, dass gerade die größten Querulanten und Quertreiber immer zustimmen, scheinen sich doch schlau gemacht zu haben, aber andere Mieter zum Widerspruch aufforden um diese in die Kostenfalle zu treiben. -
Zitat
ich meinte sinngemäß dass ich froh war nicht noch Summe X als Kaution hinterlegen zu müssen,
In Wirklichkeit hinterlegst Du viel mehr und kommt es mal zu einem "Versicherungsfall" kassieren die nochmals extra, denn nicht alles ist mit der Prämie abgedeckt.Zitatda mein Vermieter Moneyfix akzeptiert hat.
Gesellschaft oder Privat-VM ? -
Natürlich, er sucht eine WHG, die ist sofort oder in 1 Monat bezugsfertig und will dann nicht auch noch doppelt Miete zahlen müssen und das wird in den wenigsten Fällen funktionieren.
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Zitat
Er wird erst in dieses Haus einziehen, wenn er es umgebaut hat und das geht erst, wenn wir ausgezogen sind.
Ich wette dagegen.
Da Du nun weißt, dass Du früher oder später raus musst, warum gehst Du nicht einfach auf WHG-Suche ? -
Zitat
der Fensterrahmen ist aus Kunststoff, darf ich den Rahmen mit der entsprechenden Farbe streichen?
Das wäre Sachbeschädigung.
Die im MV vereinbarten Renovierungen beziehen sich auf alte Holzfenster. -
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Zitat
Leider läuft alles über die Hausverwaltung und ein Vermieter ist uns gar nicht bekannt.
Wer hat denn den MV unterschrieben ? -
Zitat
Ich glaube jedoch nicht, dass das den anderen Mietern überhaupt aufgefallen ist. Die zahlen einfach und gut ist...
Die hängen halt an ihrer WHG und sind an einem guten M-VM-Verhältnis interessiert. -
Zitat
Vielen Dank erstmal, auch wenn jetzt nicht die erwünschte Antwort kam
Darauf kommt es auch nicht an, sondern eher, dass Antworten korrekt sind, - oder ? -
Zitat
Falls Du den Eindruck hast, dass er den Hals nicht voll genug kriegt, frage ihn doch mal, was er sonst noch benötigt um gaaanz glücklich zu sein.
Genugtuung könnte eine Antwort sein.ZitatUnd - das letzte Hemd hat eh' keine Taschen...
Manchr VM lassen sich mit Grabbeigaben bestatten, da reichen Hemdentaschen eh nicht aus. -
Vermieter dürfen bei Mieterhöhung ans Limit gehen
Vermieter dürfen den Spielraum für eine Mieterhöhung bis zur Obergrenze ausschöpfen.
Danach muss der Vermieter nicht etwa einen Mittelwert innerhalb der Bandbreite der «ortsüblichen Vergleichsmiete» wählen, die den Rahmen für Mieterhöhungen markiert. Vielmehr darf er ans obere Limit gehen - und zwar auch dann, wenn sich die Vergleichsmiete aus einem Sachverständigen-Gutachten ergibt.
Damit gab das Karlsruher Gericht einem Vermieter aus dem Raum Görlitz recht. Er wollte die Monatsmiete von 234 auf 270 Euro anheben. Das Landgericht Görlitz hatte ihm nur zum Teil recht gegeben: Innerhalb der Spanne der zulässigen Mieterhöhung, der sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen ergebe, müsse ein Mittelwert geschätzt werden, meinten die Richter.
Dem folgte der BGH nicht. Nach den Worten des Karlsruher Gerichts darf die Miete bis zum oberen Wert der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden. Dies gelte auch dann, wenn kein Mietspiegel vorhanden sei, sondern die Vergleichsmiete per Gutachten ermittelt werden müsse. BGH VIII ZR 30/09 -
Zitat
abgesehen davon würde ich JETZT schon mal (schriftlich nachweisbar) vorsichtshalber zum nächstmöglichen Termin kündigen.
Ohne eine neue WHG als Rollifahrer zu haben ? -
Zitat
Wie sieht die Sache rechtlich aus?
Mahnungen können auch mündlich ausgesprochen werden. -
Zitat
.... Moneyfix kein Problem hat, das hat meine Umzugskosten (Makler, Umzug, einige neue Möbel) doch deutlich geringer gehalten
Erklär das mal genauer.
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