Beiträge von Fantastisch

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    so, wie Du das schilderst, scheint mir hier der Straftatbestand des § 263 StGB vorzuliegen,


    Blödsinn, es ist bei Städten/Gemeinden, Versicherungen, usw... üblich, wenn sich der Beitrag nicht ändert, dass die vorjährige Police / Rechnung zählt, oder die zuvor, usw...

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    Bei der Einsicht die Rechnungen ist mir dies aufgefallen.


    Solange die Beträge stimmen, ist das egal.

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    Kann ich so etwas als Betrug zur Anzeige bringen?


    Klar, wenn Du Geld übrig hast.

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    Oder wird so etwas als Versehen abgetan?


    Das ist kein Versehen, sondern gewollt.

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    Die Bonitätsauskunft erhält der Mieter ja nicht als Dokument,


    Natürlich als Dokument, etwas anderes akzeptiert ein geübter Privat-VM nicht.
    Ein geübter Privat fordert nicht für den Mieter die Auskunft an, wer bezahlt den Aufwand und die Zeit ?

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    die Bonität wird automatisch bei Antragsstellung geprüft,


    Falsch
    Bei Gesellschaften mag das stimmen.

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    somit kann man diese Bonitätsauskunft nicht fälschen.


    Soso, ich habe bereits 4 gefälschte Bonitätsauskünfte in meiner Sammlung.
    Am PC lässt sich viel machen, aber bei mir funktioniert das nicht, ich bin einfach besser, - viel besser.

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    Richtig auf den Namens des Vermieters


    Das kann richtig sein, man könnte es aber auch auf Mutti, Pappi, Oma, Opa, Onkel, Tante, Kumpel, usw... anlegen, getrennt vom VM Vermögen eben.

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    Mag sein dass es sich nur um ein paar Cent handelt, aber Gesetz ist nun mal Gesetz.


    Wer will kann ja klagen, sonst sind doch viele Mieter auch nicht so schüchtern.

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    Auch die Originalgehaltsabrechnung kann man fälschen,


    Korrekt, genauso wie eine Bonitätsauskunft, daher sollte jeder VM die im überreichten Unterlagen prüfen und nicht nur zur Kenntnis nehmen.

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    Gesetztlich bist Du als Vermieter dazu verpflichtet die Barkaution auf ein separates Konto einzuzahlen.


    Getrennt von des VM Vermögen, aber auf des VM Namen.
    Ergo werden dem VM Zinsen gutgeschrieben und folglich auch dem VM Zast+Soli abgezogen.
    Dem Mieter dem das nicht passt, darf gerne wegen 1 oder doch 2 Euronen klagen.

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    der Mieter wiederum ist dazu verpflichtet seine Zinserträge bei der Einkommensteuer anzugeben,


    Das ist natürlich falsch. Seit der Zast interessiert das keinen mehr.
    Er kann so er will, so er glaubt unter 25% zu liegen.

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    aber in Deutschland gibt es auch Regionen in denen es komplizierter ist eine Wohnung zu vermieten, bzw. in der bei der Vermietung sogar soweit gegangen wird, dass auf die Kaution aus Wettbewerbsgründen verzichtet wird


    Ist bekannt, da wäre ich längst in Rente gegangen.
    Ich vermiete zum Glück (für alle Mieter) am fast anderen Ende der Republick.

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    Da hat der Vermieter den Vorteil dass er dennoch die maximale gesetzlich zulässige Absicherung über 3 MM erfährt:-)


    So siehts aus.
    3MM bar ist ja quasi auch money aber fix auf den Tisch, damit kann ich gut leben. Jetzt bin ich tatsächlich überzeugt.

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    Gut das Thema mit der Gehaltspfändung siehst du aber Deinem künftigen Mieter auch nicht an wenn er dir das Bargeld aushändigt


    So isses, darum ist die Schufa u.a. nicht der Weißheit letzter Dinge.
    Hier hilft nur die letzte aktuelle Original-Gehaltsabrechnung.

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    von dem Recht seine Mietekaution in drei Monatsraten zu bezahlen, hast Du gehört??!!


    Das VM-Recht, dann nicht den MV zu unterschreiben, wird natürlich nicht so großmundig propagiert.
    Will der Mieter die WHG oder nicht, er allein entscheidet, mit eben diesen ihm vorab bekannten Bedingungen.

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    Was willst Du denn dagegen tun wenn der eingezogene Mieter auf sein gesetzliches Recht besteht


    Er könnte ja rechtlich zumindest anschließend 2 Monatsmieten wieder einklagen das klappt aber weder theoretisch noch praktisch !

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    aber generell spart es den Aufwand Konten anzulegen, die jährliche Abrechung über Zinserträge zu erstellen und dem Mieter zu seiner Steuererklärung zukommen zu lassen,


    Papperlapapp, so weit kommts noch, der Mieter zahlt für die paar Euro Zins ein paar ct. Steuern und gut ists.
    Zudem :
    Kaution und Zinsabschlagsteuer
    Weil die Kaution bei Fälligkeit mit Zinsen an den Mieter zurückgezahlt wird, trägt der Mieter auch die Steuerlast, die gegebenenfalls auf die Zinsen angerechnet, vom Kreditinstitut einbehalten und an die zuständige Steuerbehörde abgeführt werden. LG Berlin 62 S 107/99 MM 12/99, S. 36

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    GAGFAH, Töchter der Bilfinger Bergergruppe usw.


    Bin aber weder GAGFAH, noch Töchter der Bilfinger Bergergruppe und usw. schon gar nicht.

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    dann denke ich wird auch die Immobilie des Privatvermieters ordentlich abgesichert sein.


    Nein, denke ich nicht.

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    Richtig, es ist die Alternative die aber für beide Seiten (Mieter und Vermieter) Vorteile bringt.


    Nenne mir nur 3 für den VM.

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    Im neuen Mietvertrag ist es folgendermaßen berechnet: " 1 Kaltmiete + aktuelle Nebenkosten = Mietkaution". Im alten Mietvertag: " 1 Kaltmiete + damalige Betriebskostenpauschale + Stellplatz = Mietkaution"


    Das ist beides falsch.
    Richtig wäre KM+Stellplatz mal eins, zwei oder 3.

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    Oder wie seht ihr das??


    Deine damals bezahlte Kaution ist ja höher, also wird dein VM der Aufstockung der aktuellen Kaution kaum widersprechen.

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    Ich bin einfach von dem Produkt überzeugt und zufrieden damit, darf man das nicht sagen?


    Selbstverständlich, nur manche hier im Forum haben Probleme mit der Meinung anderer.

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    Die Bonitätsprüfung die durch die Deutsche Kautionskasse vorgenommen wird läuft nämlich über die Schufa, also kann er sich sicher sein das seine künftigen Mieter eine saubere Schufa haben.


    Über Gehaltspfändungen weiß die Schufa u.ä. i. A. nix.

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    was wenn Dein künftiger Mieter, genau wie ich, überzeugt ist?


    Nein nicht künftiger Mieter, sondern wie alle, nur Mietinteressent.

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    Lässt Du Dich drauf ein?


    Nö, aber ich wünsche ihm viel Glück bei der weiteren Wohnungssuche, - so nett bin ich !

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    Wie gesagt, welchen Nachteil soll es denn für den Vermieter haben.


    Uninteressant, die Frage ist, welchen Vorteil gegenüber der vollständigen Barkaution cash bei Unterschrift soll diese ominöse Versicherung für VM haben ?
    Denn nicht nur ich bin einzig von Barkautionen überzeugt.
    Selbst der Markus (der aus der Werbung) spricht nur von einer Alternative zur Barkaution.

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    Die mit dem geringsten Aufwand.


    Mit dem zeitlich- oder finanziell geringstem Aufwand ?

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    Ich befürchte aber das es zu einem Missverständnis kommt falls ich einfach so einen geringeren Betrag als in der Abrechnung gefordert überweise.


    Ja damit darfst Du rechnen.
    Nix, oder viel zu wenig zu zahlen wäre aber ein großer Fehler, falls es vor Gericht geht, denn der gute Wille wird sogar von Amtrichtern honoriert.

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    Bisher habe ich nur ein Schreiben verschickt in dem ich angebe die Abrechnung prüfen zu lassen.


    Da Du bis heute anscheinend deiner Abrechnung nicht widersprochen hast, geht dein VM selbstverständlich davon aus, dass Du Diese akzeptierst.
    Was ist also zu tun ?

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    Gesellschaft oder Privat-VM, weder noch ...


    Du hast also weder einen MV bei einen Privat-VM noch bei einer Gesell- oder Genossenschaft ?
    Wohnst Du im Bundeskanzleramt oder im Vatikan ?

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    Ich würde empfehlen erst lesen und dann Behauptungen oder Vermutungen aufstellen.


    Das rate ich auch jedem Mieter der bei mir anfägt ob ich Derartiges akzeptieren würde.

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    Es ist völlig unwichtig, weshalb eine Heizung nicht arbeitet,


    Auch für den Mieter ?
    Du meinst also wenn er MM macht steigt die berühmte innere Wärme in ihm auf, die den HZG-Ausfall kompensiert ?
    Und der nächste Sommer kommt bestimmt.

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    Da die aktuelle Miete aber noch über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, kann sich der Vermieter nicht nach Lust und Laune neue Berechnungsmethoden ausdenken,


    ortsüblichen Vergleichsmiete ?
    Wenn es sich um den Höchstwert der Mietpreisspanne handelt ist eine Erhöhung gar nicht möglich, ansonsten bis.

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    unserem VM weil er sich immer weigert etwas zu reparieren

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    nun kommen auch Bauarbeiten hinzu.Putz kommt von der Wand.,Baulärm das man sein eigenes Wort nicht mehr versteht usw


    Wie soll das zusammenpassen ?
    Euer lieber, fürsorglicher VM baut das halbe Haus auch für euch um, weil ihr dauernd meckert und wie dankt ihr ihm es ?
    Der Schimmel verschwindet wenn richtig geheizt und gelüftet wird !

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    Bis jetzt haben wir kein Geld für den zusätzlichen Strom für das Gerät bekommen.


    Wieviel wolltet ihr denn ?

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    Die Tapete blättert ab, wir vermuten, dass das Trocknungsgerät hierzu seinen Teil beiträgt - kann das denn sein?


    Logisch, der Leim ist wasserlöslich !

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    Der Wasserfleck an der Decke ist zudem deutlich sichtbar.


    Aber trocken, streich drüber und gut ists.

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    Wurde ein Zähler zwischengeschalten? Wenn nicht, selbst Schuld.


    Das ist natürlich nicht nötig, weil jedes Gerät einen integrierten Zähler hat.

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