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Gut das Thema mit der Gehaltspfändung siehst du aber Deinem künftigen Mieter auch nicht an wenn er dir das Bargeld aushändigt
So isses, darum ist die Schufa u.a. nicht der Weißheit letzter Dinge.
Hier hilft nur die letzte aktuelle Original-Gehaltsabrechnung.
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von dem Recht seine Mietekaution in drei Monatsraten zu bezahlen, hast Du gehört??!!
Das VM-Recht, dann nicht den MV zu unterschreiben, wird natürlich nicht so großmundig propagiert.
Will der Mieter die WHG oder nicht, er allein entscheidet, mit eben diesen ihm vorab bekannten Bedingungen.
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Was willst Du denn dagegen tun wenn der eingezogene Mieter auf sein gesetzliches Recht besteht
Er könnte ja rechtlich zumindest anschließend 2 Monatsmieten wieder einklagen das klappt aber weder theoretisch noch praktisch !
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aber generell spart es den Aufwand Konten anzulegen, die jährliche Abrechung über Zinserträge zu erstellen und dem Mieter zu seiner Steuererklärung zukommen zu lassen,
Papperlapapp, so weit kommts noch, der Mieter zahlt für die paar Euro Zins ein paar ct. Steuern und gut ists.
Zudem :
Kaution und Zinsabschlagsteuer
Weil die Kaution bei Fälligkeit mit Zinsen an den Mieter zurückgezahlt wird, trägt der Mieter auch die Steuerlast, die gegebenenfalls auf die Zinsen angerechnet, vom Kreditinstitut einbehalten und an die zuständige Steuerbehörde abgeführt werden. LG Berlin 62 S 107/99 MM 12/99, S. 36
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GAGFAH, Töchter der Bilfinger Bergergruppe usw.
Bin aber weder GAGFAH, noch Töchter der Bilfinger Bergergruppe und usw. schon gar nicht.
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dann denke ich wird auch die Immobilie des Privatvermieters ordentlich abgesichert sein.
Nein, denke ich nicht.
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Richtig, es ist die Alternative die aber für beide Seiten (Mieter und Vermieter) Vorteile bringt.
Nenne mir nur 3 für den VM.