Da wärst Du nicht der Erste dem das passiert ist.
Was lenen wir daraus ?
Beiträge von Fantastisch
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Natürlich, mehr als 3 MM Kaution sind ja auch nicht möglich, - wer hat denn was anderes behauptet ?
Diese würde theoretisch, bei einem potenten Bürgen, auch gar nicht mehr benötigt.
Um das ging es aber doch nicht. -
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Einen Termin beim Mieterverein habe ich auch schon vereinbart,
Damit kommt nun auch noch Belustigung hinzu. -
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Hört sich aber ganz anders an.
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Was soll denn nicht klar sein, - erzähl mal.
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Zitat
Zum Andere auch eine Frage: Wo soll ich denn hin mit den Vorhängen, wenn ich durchlüfte? Jedes Mal ab - und aufhängen?
Das ist ganz alleine dein Problem.
Soll für diese Lösung etwa auch noch dein lieber VM herhalten ?
Warum braucht man auch überall Vorhänge ?
Es gibt auch Jalousien. -
Zitat
Könnte sogar ein Straftatbestand wegen Verstoss gegen den Datenschutz sein.
Datenschutz ist Verbrecherschutz ! -
Zitat
Die Frau in der Wohnung neben mir zb. ist am 01.08.2012 eingezogen und hat nur 20 Euro damit mehr eingezahlt bekommt aber 35,36Euro Gutschrift und ich muss 63,87 Euro nachzahlen.
Das kann mehrere Gründe haben ist aber keinesfalls vergleichbar.
Vllt. liegt es aber auch daran, dass sie besser aussieht als Du und zum lieben VM noch entgegenkommender ist als Du. -
Korrekte Vereinbarung
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einmal in der Woche laut mit Ausdrücken die ich nichtmal in den Mund nehmen möchte
Einmal die Woche ist doch nicht so schlimm.
Zudem, was hast Du denn nicht schon alles im Mund gehabt ?Zitatund dann gehts zur Sache und da könnte ich nur noch kotzen.
Neidisch ?ZitatWir haben das mal nachgespielt
Wenns nicht gefällt, probier doch was anderes.ZitatEine Woche war Ruhe.
Warum wohlZitatDas macht sie vielleicht noch mehr an.
Das könnte ermittelt werden.Zitatdenn die Vermieterin kann sich das gar nicht so laut vorstellen und das würde sie sich dann wohl gerne mal anhören wollen.
Natürlich, ist doch nachvollziehbar.Zitathat man das Gefühl bei einer Vergewaltigung live dabei zu sein.
Bei wie vielen richtigen Vergewaltigungen warst Du denn schon zugegen ?Was sagt eigentlich das Jugendamt dazu ?
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... mussten heute feststellen,dass wir in den ersten 15. Monaten nicht kündigen dürfen.
ist das rechtens?
Wenn richtig vereinbart, ja.Zitatwas kann man denn ggf unternehmen um diese 15 Monate zu umgehen?
Nix, außer :
Keine Miete mehr zahlen und sich kündigen / rausklagen lassen, wäre aber eine teure Variante. -
Zitat
Ist wohl schiefgegangen.
Na, Gott sei Dank.
Es geht um die Abwendung einer Kündigung, da gehört Kaution genau so wie Mietzahlungen dazu. -
Zitat
Sowas "liebe" ich: Nach Wulff-Taktik die Fakten schön scheibchenweise herausrücken
Natürlich, bist ja auch Mieter.Zitatwenn das Verschulden nicht eindeutig nachgewiesen werden kann?"
Das kann es hier aber doch.ZitatNatürlich hat sie sauer darauf reagiert und meinte: Wundert mich gar nicht, Sie lüften nicht genug!
Womit sie natürlich Recht hat.ZitatJedoch lüfte ich so oft ich kann,
Aber nicht hinter dem Vorhang, also falsch !Schauen wir doch mal was die Mietervereine dazu sagen.
Start - Mieterverein Stuttgart auf Ratgeber - dann heizen und lüften
Zitat:
So mancher hat Schwierigkeiten, richtig zu heizen und zu lüften.
Aus falsch verstandener Sparsamkeit lüftet man zuwenig oder falsch. Der Erfolg: in Küchen, Bädern und Schlafzimmern bildet sich Schimmelpilz. Das muss nicht sein - in den meisten Fällen ist nämlich die Ursache des Schimmels hausgemacht und liegt nicht an Baufehlern. -
Zitat
Denn ich habe bedenken, dass mein Vermieter die komplette Kaution einbehalten könnte. Geht sowas?
Das kann passieren.
Warum machst Du nicht wieder einen Termin mit dem HM und fragst diesen wie er die Lage einschätzt ? -
Zitat
Zumal auch hier wohl nur der Umschlag dokumentiert wird, nicht aber der Inhalt des Schriftstückes.
Wo steht eigentlich geschrieben, dass ein Schriftstück eingetütet werden muss ?
Die lassen sich auch ohne Umschlag persönlich einwerfen. -
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Zitat
Muss er die Kosten meines Anwalts übernehmen?
Hast Du denn schon einen ?ZitatWie soll ich ihrer Meinung nach weiter verfahren?
Bezahlen -
Zitat
Der Sohn arbeitet tagsüber
Wenigstens einer im Haus, der was tut.ZitatWas kann ich tun?
Ausziehen -
Zitat
Die Höhe der Bürgschaft ist nicht immer von den Beschränkungen des BGB betroffen, und kann u.U. mehr als 3 MM ggf. sogar unbeschränkt sein.
ZitatSyker ... ich geh da nicht weiter auf den Unfug ein.
Aber ich !
Wie gefällt dir das :
Bürgschaft für Mietzahlungen zur Abwendung einer Kündigung darf der Höhe nach unbegrenzt sein. BGH VIII ZR 379/12
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