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Er besteht aber weiterhin auf den 80 Euro.
Als Vorauszahlung, abgerechnet wird nach einem Jahr.
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... dass der Vermieter für die anfallenden Gartenarbeiten (Rasenmähen, Außenanlage fegen, Laub/ Unkraut entfernen, Mülltonnen rausstellen)
Dass das aber längst nicht alle Gartenarbeiten sind, dürfte selbst dir klar sein.
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Ich habe den wöchentlichen Aufwand auf 2 Stunden geschätzt!
Deine Schätzungen sind unrelevant.
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Kann ich vom Vermieter eine Kostenkalkulation verlangen, damit ich sehen kann, wie er auf diese Beträge kommt?
Selbstverständlich, der VM kann nicht nur hierzu auch Rechnungen schreiben, zudem noch ohne MWST, da spart der Mieter ordentlich Kohle und sollte sich freuen anstatt zu meckern.
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Man muss dazu sagen, dass ab April die 30 Euro mehr Miete bezahlt werden, aber bisher an der Außenanlage nichts gemacht wurde.
Was soll denn jetzt im Garten schon zu tun sein, der Winter ist gerade erst vorbei.
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Ich würde als VM 3 Angebote von ortsansässigen Firmen für die Durchführung der Arbeiten einholen und den Preis des günstigsten Angebots abzüglich Märchensteuer ansetzen.
Den Durchschnittswert ansetzen genügt, gibt eh keinen Dank !