Zitat"da es selbstverständlich sei, für angemietete WOHNRÄUME auch Nebenkosten zu zahlen..."
Hört sich doch realitisch an, zudem würde es das Mietverhältnis festigen.
Zitat"da es selbstverständlich sei, für angemietete WOHNRÄUME auch Nebenkosten zu zahlen..."
Hört sich doch realitisch an, zudem würde es das Mietverhältnis festigen.
ZitatSchon mal was von Hilfsbereitschaft gehört?
Was soll das mit den Sozi-Abgaben einer beauftragten Fa. zu tun haben ?
Zitat"Eventuell ist dadurch die gesamtschuldnerische Haftung des Bürgens für den Fall einer "Mietausfallbürgschaft" jetzt möglich."
Wenn es natürlich gleich mehrere Bürgen sind, umso besser.
Bürgen darf man würgen.
Zitatdass die vielbeworbenen Kautionskassen unbegrenzt haften.
Das ist wie bei jeder anderen Versicherung auch, es kommt auf die Höhe der Vers.-Summe an.
Seither war das klar, aber jetzt muss sich das ändern, sonst fällt gar kein VM mehr drauf rein und der dicke Markus wird arbeitslos.
Zitat- Frage wäre nun, ob Mietminderung wegen allem zusammen oder erstmal nur Schaden und das andere danach? Zwei separate Schreiben oder alles auf einmal?
Keine Schreiben und keine Mietminderung.
Die Verwaltung ist doch dran, Regen ist auch nicht in Sicht, also übe dich in Geduld.
ZitatEine Elementarversicherung ist mit nicht unerheblichen Mehrkosten verbunden.
Na und, wer bezahlt denn ?
ZitatEine zusätzliche Elementarversicherung hätte z.B. für eine Gebäude mit 10 Wohnungen über 1000 Euro mehr gekostet pro Jahr,
Blödsinn, was für ein Bullshit, wieder mal.
ZitatErdbeben hatten wir auch nicht.
Das muss nicht so bleiben, selbst wenn weiterhin nix wackelt ist es für jeden VM beruhigend, dass die Mieter den Schutz auch dafür übernehmen.
ZitatDie Glasversicherung ist grenzwertig, kann man sich schenken blablabla
Du hast wirklich keinen blassen Dunst, es ist einfach nur unglaublich ! ! !
ZitatHat man als Mieter das Recht auf eine ausreichend schallisolierte Wand?
Nein
ZitatJedes Kind wäre innerhalb von 2min in der Wohnung wenn er es denn wollte!
Dann bau dir eine Neue ein, oder zieh aus.
Schon mal was von Sozialabgaben gehört ?
Dem Fragesteller darf das aber als Antwort genügen.
Zitat... mit dem Verweis dass man die Kaution nur mit der Verrechnung von Mietrückständen aufrechnen kann.
Nein, kann man nicht.
ZitatNun stellt sich mir die Frage ob ich nachträglich die Kaution doch noch an die Insolvenzverwaltung meiner ehemaligen Mieter zahlen muss.
Nein, selbstverständlich nicht.
ZitatBin gespannt über eure Meinungen...
Undank ist der Welt Lohn.
ZitatDa im Regelfall Gebäude durch Hypotheken belastet sind, ergibt sich die Pflicht durch die Banken.
Auch das ist falsch, weil es sich um Hypodarlehen handelt.
Es gibt keine Bank die Versicherungen vorschreibt.
ZitatWobei Elementar und Glas so ne Sache sind.
Warum ?
Elemantarvers. ist in der Gebäudebrand quasi integriert und Glasvers. für jede einzelne WHG ist extrem wichtig.
Warum weißt Du bestimmt selbst, oder willste weiterlabern ?
ZitatBilder kann ich gerne machen und diese hier reinstellen
Das wäre super.
ZitatSchon wenn er Sie von weiten sieht muß es ihm grausen.
Das lässt sich schnell ins Gegenteil drehen.
Du könntest auch einen Zweitjob annehmen, der benötigt zwar auch Zeit, dafür aber müsstest Du dich nicht mehr so einschränken.
ZitatSofort dem Vermieter melden
Der könnte das aber schon wissen.
Zitat... und ggf der Polizei.
Da warten die bestimmt schon drauf.
ZitatKannst Du mir den erklären?
Man kann sich auch zu Tode sparen.
Wenn dir die Miete, NK, usw... zu teuer sind nimm eine kleinere WHG, besser noch eine WG.
Wie Du sonst noch im allgemeinen Leben sparen kannst, da gibt es hunderte Möglichkeiten.
Das geht aber meist ohne Aufwand nicht von statten.
Hast Du so viel übrige Zeit ?
ZitatJetzt gibt es ja die Möglichkeit der steuerlichen vergünstigungen wenn meine Mutter die Wohnung an einen Angehörigen vermietet.
Es gibt keine direkten steuerlichen Vergünstigungen.
Es kann etwas weniger Miete als üblich verlangt werden, dh. es muss weniger Miete versteuert werden.
ZitatNur DIE verbundene Gebäudeversicherung ist Pflicht
Das ist falsch !
Es gibt keine Pflicht überhaupt eine Gebäudeversicherung abzuschließen.
Gebäudebrandvers. war mal in BW Pflicht, aber seit ca. 1995 nicht mehr.
ZitatAlso was soll das "nur eine?" für einen Sinn ergeben
Der Sinn ergibt sich daraus, dass man ein Mietshaus best möglichst versichert und nicht nur eine Versicherung abschließt, wie Du behauptest.
D.h. mindestens Haftpfl., LW-Schadenvers., Glasvers., Gebäudebrand inkl. Elementarvers.
ZitatWas? Die Gebäudeversicherung oder die Haftpflicht des Mieters?
Wie soll man sich denn vom Mieter vor Abschluss des MV eine Gebäudevers, zeigen lassen ?
Natürlich die Versicherungen die der VM wünscht, die der Mieter haben sollte.
Nur bringt das am Ende nix.
Zitatalso 48h halte ich für übertrieben,
Uninteressant, in jedem einigermaßen gut formulierten MV ist das standartmäßig aufgeführt.
Daher war, ist und bleibt das mein Anhaltspunkt.
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