Beiträge von Fantastisch

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    Ernsthaft: Der VM hat das Geld von seinem eigenen getrennt anzulegen und mit den gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen.


    Ernsthaft : was soll denn ein gesetzlicher Zinssatz sein ?

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    Das wollte ich nur mal genau wissen, da das mit der Bank eben öfter behauptet wird, aber nirgends ein Gesetz, wo das so explizit steht.


    Ob das irgendwo steht oder nicht ist uninteressant, es ist so ! ! !
    Wenn mir dem Mieterlein nix anderes vereinbart wurde gibt es nur Bank oder Sp.-kasse.

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    (ich denke, die Frau hat nur Panik, das Geld nicht zu erhalten oder juristische evtl. zwecklose Umwege zu laufen)!)


    Ist das kein Grund ?
    Evtl. steht sie dadurch vor der Pleite.

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    Ich denke, wenn Sie sich entschuldigen, Verständnis und Reue zeigen trotz dieses unrechtmäßigem Verhaltens und schriftlich eine Vereinbarung festhalten


    Schriftliche Vereinbarungen mit Mietschuldnern sind nix wert.

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    Wenn es nur um das Geld geht


    Natürlich geht es um Geld - und danach bestimmt, wie allgemein üblich, noch um eine vermüllte und zerstörte WHG.

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    und Sie einsichtig sind ohne das Verhalten des anderen negativ zu bewerten , sogar -wenn auch vorgeheuchelt - Verständnis für einen Wutausbruch bei der Geldmenge aufbringen, was man eigentlich nicht haben müsste, desto eher erhalten Sie Frieden und bewirken Einsichtigkeit und Einlenken bei der Gegenpartei.


    He, wo haben sie dich denn springen lassen ?
    Das machen solche Mietinteressenten doch schon bei der ersten Besichtigung.

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    jedoch haben Sie dann Ihr anderes Ziel verwirkt!


    Du meinst umsonst weiterschmarotzen ?

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    also ich kann mir nicht vorstellen das man ländlich soviel steuern zahlt.


    Frag deinen lieben VM, der weiß das.

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    Solltest du vermuten, dass dein VM hier mitliest, kann ich dir verraten, dass das wohl nicht so ist.


    Da würde ich nicht drauf wetten.

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    Man sieht von der SS bisher kaum was bzw. man kann es noch gut verstecken.


    War das nicht schon mal so ?
    Danach gings aber rund.
    Deshalb : wehret den Anfängen.

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    Weil zum Bezugstermin wäre das Kind ja noch nicht da.


    Man weiß aber, dass es kommt.
    Daher immer schön bei der Wahrheit bleiben.

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    da ich absolut kein Freund vom " Mieterbund " bin


    Wer ist das schon ?

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    Ausserdem gibt es manchmal Mieter, die reagieren unangenehm, so ein Auto mit Schaden zahlt zwar die Versicherung, aber ist doch laestig.


    Zum einen besitzt ein geübter VM eigene Garage, zum anderen sind manche Mieterautos abgemeldet.

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    Aber ein Mieter, der erkennt, am Ende der Geschichte muss ich doch raus, geht doch lieber mit einem Bonbon als Trostpflaster.


    Der geht auch ohne Trostpflaster, zwar unlieber, aber was solls.

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    Soweit ich mich erinnere war hier nur einer der von dem § 916 ZPO geschrieben hat.


    Natürlich, weil das relativ unbekannt ist und Du auch nicht kanntest !
    Jetzt haste wenigstens wieder mal was gelernt, gelle.

    Zudem, wer proletet denn hier immer von § ?
    Antw.: die mit der wenigsten praktischen Erfahrung !

    goldenkey, lass dich von den Besserwissern hier nicht verunsichern.
    Da Du noch ziemlicher Laie im Vermieten bist, packst Du das nie alleine, zumindest nicht auf legalem Weg.
    Entweden Fachanwalt oder ein paar Kumpels, anders geht das nicht.

    Tolle Geschichte, das passiert viele tausend male im Jahr in BRD.
    Was willste denn nun wissen ?

    Wie wäre es vorab damit

    II. Arrest
    Eine zumindest im Bereich der Wohnungsmiete seltene Möglichkeit des Vermieters, etwaige rückständige Mietzahlungen zu sichern, ergibt sich durch die Vorschriften der §§916ff. ZPO. Die Verfahrensweise ist ähnlich wie bei der einstweiligen Verfügung; auch hier reicht Glaubhaftmachung hinsichtlich des Arrestgrundes und des Arrestanspruches aus, wobei der dingliche Arrest in der Regel ohne mündliche Verhandlung erlassen wird. Der Antragsteller, zumeist der Vermieter, muss jedoch glaubhaft machen können, dass der Mieter etwa durch Beiseiteschaffen von Vermögensstücken, Umzug ins Ausland oder ähnliches schützenswerte Ansprüche des Vermieters vereiteln will. Ein Arrest kann nicht etwa mit der ausschließlichen Begründung beantragt werden, dass der Mieter sich in einer schlechten Vermögenslage befindet oder aber sich vertragswidrig verhält, beispielsweise die angemietete Sache der Zerstörung anheim gibt.

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