Beiträge von D.Gross

    Hi,

    ich wohne momentan in einem Studentenwohnheim in Ulm. In meinem Vertrag steht die folgende Klausel, die zumindest nach meinem rechtsgefühl fragwürdig ist:

    Schönheitsreperaturen/Schadenserhebung

    1. Der Mieter verpflichtet sich bei Bedarf auf seine Kosten Schönheitsreperaturen durchzuführen.

    ....[eine Liste von Reperaturen]....

    2. ...[Reperaturen fachgerecht etc]....

    3. Die unter Ziff. 1 aufgeführten Arbeiten werden vorweg abgegolten indem der Vermiter als Abgeltung (nicht als Vorauszahlung, nicht als Kaution) für evtl Renovierungskosten, unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses, einen nicht zurückzahlbaren und nicht aufrechenbaren einmaligen Betrag von 180- Euro an den Vermieter bezahlt.


    Die Sache ist die, dass dieses Wohnheim total verfällt und absolut nichts in den Zimmern oder in den Gemeinschaftsräumen in den letzten Jahren renoviert wurde. Somit werden diese 180 euro von den Studenten die hier häuig wegen Wohnungsmangel nur 6 Monate wohnen quasi umsonst bezahlt. Auch in dem Zimmer in dem ich wohne, wurde definitiv seit Jahren nicht renoviert. Von daher werden diese 180 Euro definitiv nicht für den Zweck verwendet für den sie eingefprdert werden.

    Ist es also möglich dieses Geld nach meiner Mietdauer von 1 Jahr zurückzufordern wenn ich ausziehe?

    Danke schonmal für die Hilfe,

    Daniel

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