Beiträge von ratsuchendermieter

    Hallo,

    wir bewohnen eine Altbauwohnung zur Miete - in einem Haus mit mehreren Parteien. Das Haus wurde vor einigen Jahren vererbt und die "neuen" Vermieter sorgen nun für etwas "Ordnung". Die Betriebskosten waren bislang sehr niedrig, weil praktisch nur die Rechnungen der Stadt (alles zwischen Grundsteuer und Abfallentsorgung) umgelegt wurden.

    Nun kam die Betriebskostenabrechnung mit einer nicht angekündigten Nachzahlungsaufforderung, weil bislang u. a. die Gebäude- und Haftpflichtversicherung nicht umgelegt wurden, obwohl es laut Vertrag bislang möglich gewesen wäre, aber die Vorfahren es nicht einforderten. Eine Leuchtmittel-Rechnung wurde auch umgelegt, aber dieser Fall ist eindeutig und für die saftige Nachzahlung unerheblich. ;)

    Der unschöne Effekt: nicht nur die letzte Abrechnungsperiode ist monatlich 50 Euro teurer gewesen, sondern auch noch die vergangenen sechs Monate werden in der kommenden Betriebskostenabrechnung zusätzlich anfallen, weil die Betriebskostenerhöhung praktisch erst jetzt zusätzlich gefordert wird.

    Laut den beigelegten Belegen wusste der Vermieter bereits länger, dass diese Kosten anfallen würden, aber da wir "Vorauszahlungen" und nicht "Pauschalen" zahlen wird §560 Abs. 2. BGB wohl nicht greifen, wo es heißt: "…sofern der Vermieter die Erklärung innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von der Erhöhung abgibt."

    Die Betriebskostenerhöhung an sich stelle ich nicht in Frage, aber die plötzliche Umlage von Kostenarten, die bislang nicht in der Abrechnung auftauchten.

    Bislang habe ich ausschließlich von Fällen oder Urteilen gelesen, in denen es erstmalig eine Betriebskostenabrechnung gegeben hat. Aber die hat es hier vorher definitiv gegeben - nur zu unserem Vorteil.

    Kennt ihr vergleichbare Fälle? Wie sind die ausgegangen?

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