Beiträge von Engelchen

    Der Anwalt gestern vom Mieterschutz.Wir heizen derzeit mit Stromradiatoren also mit einem mit 2000 Watt. Mehr haelt der Stromkreislauf nicht. Wir sind dann zum Mieterschutz um zu erfahren was wir tun koennen da wir in der Wohnung max.16 Grad haben. Da die Wohnung aber von meinem verst. Vater 1969 ohne Heizung uebernommen wurde haben wir laut ihm kein Recht auf eine Gasheizung. Nun prueft er ob die Gesellschaft nen neuen Stromkreislauf legen muss oder ob man eventuell ne Gasetagenheizun einbaut. Aber er sagte uns gleich das würde teuer werden und wir sollen uns nicht an dem orientieren was die Nachbarn zahlen...

    Hallo. Wir haben eine Wohnung die derzeit komplett ohne Heizung ist. Wir zahlen 550,- inkl. Nebenkosten. Unsere Nachbarn zahlen 640,- inkl. NK und Gasetagenheizung. Wir zahlen 1,35 pro qm weniger eben weil die Heizung fehlt.

    Wenn uns die Gesellschaft nun eine Gasetagenheizung legen würde müssten wir ja diese 11% Modernisierungszuschlag zahlen. Ich nehme jetzt einfach mal 8000,- an Einbaukosten 11% = 73,- im Monat...

    Wie verhält sich das mit den 1,35 Abschlag? Müssen wir dann die 11% mehr zahken plus den bisherigen Abschlag? Also 73 + 90,- oder nur eines von beiden? Wenn es beides waere würden wir ja dann 73,- mehr zahlen wie alle anderen Mieter.... Wer weiss Rat?

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