Beiträge von fragesteller_neu

    Ich habe eine Frage zur Nebenkostenabrechnung.

    Folgende Situation:

    Am 15. Juli bin ich mit meiner Familie in eine Mietswohnung eingezogen.
    Kurz darauf habe ich ein Haus zum Kauf gefunden und dann die Wohnung wieder gekündigt.
    Das kam uns auch ganz gelegen, weil die zugesicherten Eigenschaft (z.B. ruhiges Wohnen) nicht gegeben waren.
    Um früher aus dem Vertrag zu kommen, habe ich Nachmieter gesucht und gefunden.
    Die Wohnung ist also zwischenzeitlich wieder vermietet.

    Ich habe für den Zeitraum Juli bis Ende Oktober monatlich 350,00 € Nebenkosten gezahlt (220,00 € Heizung, 130,00 € sonstige Nebenkosten).
    Der Auszug erfolgte zum 20.10. 2012.

    Nun habe ich bei meinem ehemaligen Vermieter höflich angefragt, wann wir mit der Endabrechnung rechnen können.
    Ich muss dazu sagen, dass er über die kurze Anmietung der Wohnung verärgert war.
    Aber der Hauskauf war nicht vorauszusehen und schließlich habe ich ihm 4 Nachmieter zur Auswahl gebracht und er konnte sich zu seiner Zufriedenheit für einen Nachmieter entscheiden.

    Als wir ihm diese Frage zur Nebenkostenabrechnung als SMS gesendet haben, kam eine niederschmetternde Rückmeldung.

    Hier der Verlauf des Schriftverkehrs:

    Unsere SMS:
    Hallo Herr xxx, na haben sie schon alle Weihnachtsgeschenke? :) können sie mir sagen ob sie die Abrechnung schon gemacht haben oder machen werden? freundliche Grüße xxx xxx

    Antwort des Vermieters, ebenfalls per SMS:
    Liebe Frau xxx, Stichtag für die Jahres-Neben- und Betriebskosten-Abrechnung ist in diesem Objekt seit 50 Jahren der 30.6. eines jeden Jahres. Dieser Termin ist genau so fest gemauert wie die 70 cm dicken Außenmauern des Gebäudes das Sie als äußerst hellhörig in Ihrer Kündigung bezeichnet haben. Haben Sie bitte Verständnis dafür, daß ich für diesen keine Änderung zulasse. Um ihre Vorjahres-und die dann aktuellen Verbräuche immer im objektiven Vergleich sehen zu können, ist das seit 50 Jahren im Interesse der langfristigen und ehrlichen Mieter so und bleibt auch weitere 50 Jahre so. Der Versand der Neben- und Betriebskosten-Abrechnung erfolgt traditionell zu Beginn der Heizperiode am 1. Oktober des der abgerechneten Heizperiode folgenden Jahres. Seien Sie gewiss liebe Frau xxx, 14 Tage später ist Ihr Anspruch, wenn es denn einen gibt, auf Ihrem Konto gebucht.
    xxx

    Nun meine Frage … muss ich dies so hinnehmen?

    Über eine kurze Hilfestellung würde ich mich freuen.

    Vielen Dank und freundliche Grüße

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