Beiträge von Lexia86

    Mir ist das schon klar, dass mir diese Mängel bekannt waren. Das mit dem Streichen der Türen wurde mir zugesagt und auch durchgeführt, genauso wie mit der Eingangstüre.

    Die Vermieterin weigert sich jetzt jedoch das Zugesagte einzuhalten, weil die Reparaturen der Gastherme so teuer sind. Allerdings konnte ich diesen Mangel bei Einzug nicht feststellen und liegt auch nicht in meinem Verantwortungsbereich. Die Therme wurde repariert und geht nach wie vor nicht. Das sind normale Instandhaltungsreparaturen oder nicht?

    Mir ist auch bewusst, dass ich mit einer mündlichen Zusage nichts in der Hand habe.

    Andere Frage: Wie ist das mit dem Energieausweis? Müsste meine Vermieterin – die ja Besitzerin des Hauses ist – diesen nicht auch haben?

    Hallo!

    Im Juli d. J. bin ich in eine neue Wohnung gezogen. Der Vormeter war ist mir bekannt und hat sich nie sonderlich um irgendwas gekümmert. Ihm war alles immer relativ egal.

    Schon bei Einzug war die Gastherme defekt. Es wurde schon ewig keine Wartung mehr durchgeführt und ein Ersatzteil war ebenfalls defekt. Die Wartung muss ich als Mieter selber zahlen. Einmal jährlich möchte die Vermieterin eine Rechnung vorgelegt bekommen von der Wartung. Das Ersatzteil hat die Vermieterin bezahlt, jedenfalls funktioniert die Gastherme immer noch nicht so wie sie soll. Alter der Therme: Gute 25 Jahre wenn nicht noch älter.

    Als ich den Mietvertrag unterschrieben habe wurde vereinbart, dass alle Türen in der Wohnung gestrichen werden. Die Türen waren extrem vergilbt, der Kit war überall rausgebröckelt und dreckig sowieso. Ich muss dazu sagen, dass die Türen wohl aus den 30er-/40er Jahren sind. Jetzt sind sie wieder weiß, die Kosten hat die Vermieterin übernommen und schauen jetzt richtig schön aus. Kosten: 450 € (was ich persönlich – für 6 Türen schleifen, reparieren und lackieren – nicht viel finde).

    Ich wohne in einem Zweifamilienhaus. Die untere Mieterin hat bei Einzug eine neue Wohnungstüre bekommen, da es durch die alte Türe (ebenfalls aus den 30er Jahren, keine Dichtungen dran, schließen nicht richtig) ziemlich zieht.

    Bei Einzug im Juli war ein Handwerker da, der diverse, kleinere Reparaturen durchführte (neuer Spülkasten – da defekt, Schloss an der Haustüre erneuert, Fenster repariert, da es sich ständig aushängte). Auch er meinte, dass sich hier dringend eine neue Wohnungstüre reingehört und hat auch mit meiner Vermieterin gesprochen. Diese sicherte mir eine neue Wohnungstüre zu, allerdings erst nächstes Jahr im Frühjahr. Gut, besser spät als nie.

    Als es jetzt um die Zahlung vom Türen streichen ging, meinte die Vermieterin wortwörtlich zu mir: „Frau XY, eine neue Wohnungstüre bekommen sie jetzt nicht. Sie müssen das jetzt schon verstehen. Das Streichen der Türen hat mich 450 € gekostet, die Reparaturen der Gastherme kosten auch einige hundert Euro, da kann ich eine neue Wohnungstüre für 500 € nicht auch noch auf mich nehmen.“

    Jetzt frage ich mich, ob das alles rechtens ist. Die Türen hätten sich vor Jahren schon gestrichen gehört, die Gastherme scheint schon seit Ewigkeiten defekt zu sein, was den Vormieter allerdings nicht interessiert hat und die Wohnungstüre ist definitiv nicht mehr auf dem neusten Stand. Es zieht rein, die Türe dichtet null ab und jeder Einbrecher hätte mehr als leichtes Spiel.

    Wenn ich keine Chancen haben, kann man nichts machen, jedoch wollte ich mal nachfragen, wie es aussieht.

    Grüße
    Lexia

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