Hallo
Ich vermiete in einem Haus zwei Wohnungen. In Wohnung 1 befindet sich auch die Heizungsanlage. Wohnung 2 meldete mir eine kalte Heizung/Warmwasser/Wohnung (Aussentemperatur ~0°C). Mieter 1 nicht zu Hause. Darf ich mir dann Zugang zu Wohnung 1 verschaffen, da dies möglicherweise durch einen Heizungsschaden begründet ist (Gefahr eines Rohrbruches, Gasaustritt o.ä. kann von als Leihe nicht ausgeschlossen werden). Muss ich auf den Mieter der Wohnung 1 warten?
MAche ich mich hier schon wegen Hausfriedensbruch strafbar?
Danke für eure Hilfe
Beiträge von bauer3333
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