Aus:Internetratgeber-recht.de
Welcher Ausgangsbetrag für die Mietminderung anzusetzen ist, richtet sich danach, welche Mietzinsstruktur vereinbart ist.
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2. Ist eine Nettokaltmiete zuzüglich Vorauszahlungen für kalte und warme Betriebskosten vereinbart, so ist der Betrag der sich aus Nettokaltmiete zuzüglich der Vorauszahlung für die kalten Betriebskosten ergibt, der maßgebende Betrag.
Achtung:
1. In der Rechtsprechung besteht keine Einigkeit über das oben Gesagte. Auf der ganz sicheren Seite ist man, wenn man nur die Nettokaltmiete für die Minderung heranzieht.
2. Jedenfalls, wenn die Mängel auch Nebenkostenpositionen betreffen (z.B. Aufzug, Heizung), ist der Minderung der gesamte Mietzins zugrunde zu legen.
Hallo Kolinum, vielen Dank erstmal für deine schnelle Antwort! In der "Kaltmiete" ohne Stadtwerke waren Posten für Grundsteuer, Hausmeister, Schornsteinfeger, Versicherung, Müll, Abwasser, Niederschlagswasserbeseitigung und zB auch lustigerweise die Wartung der Gastherme eingeschlossen. Das ist aber nicht alles, denn da nicht ich die Unterlagen habe, sondern der Hauptmieter, kann ich es leider nur aus dem Gedächtnis aufzählen. Ich nenne das ganze einfach mal laienhaft "Betriebskosten".
Vielleicht sollte ich dazu sagen, dass der Hausmeister eigentlich außer zu reden nichts gemacht hat, auch keine Hausordnung (meist haben seine Kinder Laub aufgesammelt und er stand nur dumm rum!), und seinen Privatmüll gerne mal über unseren Hausmüll entsorgt hat. Das haben wir den Vermietern auch mitgeteilt, allerdings erst im August. Dem Hausmeister ist inzwischen (vielleicht daraufhin?) gekündigt worden. Könnte sich das positiv auf unsere Lage auswirken, da ja auch Mängel vorlagen, die eigentlich die "Betriebskosten" betreffen (nämlich die Posten Hausmeister und Wartung der Gastherme)?
Bis jetzt hat sich auch noch nichts getan und meiner Meinung nach wird das Ganze wahrscheinlich sowieso im Sande verlaufen. Dennoch wäre es gut, wenn ich eine rechtlich fundierte Begründung zur Verweigerung der Nachzahlung hätte. Es geht mir hier auch mehr ums Prinzip, denn ich habe ja immerhin 1200€ gespart, da wäre es ja eigentlich ein Klacks, 180€ zurückzugeben. Trotzdem will ich so einen Saftladen natürlich nicht unnötig unterstützen und alle Register ziehen, um den Vermietern zu zeigen, was ich von ihren Ansichten von Recht und Unrecht halte. Immerhin haben sie drei jahre lang keinen Finger gerührt und unsere dringenden Anliegen (Schimmel!) vollkommen ignoriert! Dabei sollte es ja eigentlich auch in ihrem Sinne sein, ein einwandfreies Mietobjekt zur Verfügung zu stellen, denn sie werden sich sicherlich (besser: hoffentlich) noch öfters mit ihren Mietern streiten, wenn sie so weiter machen.
In diesem Sinne nochmals vielen Dank.
Gruß,
Dominik