Beiträge von DommE

    Aus:Internetratgeber-recht.de

    Welcher Ausgangsbetrag für die Mietminderung anzusetzen ist, richtet sich danach, welche Mietzinsstruktur vereinbart ist.

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    2. Ist eine Nettokaltmiete zuzüglich Vorauszahlungen für kalte und warme Betriebskosten vereinbart, so ist der Betrag der sich aus Nettokaltmiete zuzüglich der Vorauszahlung für die kalten Betriebskosten ergibt, der maßgebende Betrag.
    Achtung:
    1. In der Rechtsprechung besteht keine Einigkeit über das oben Gesagte. Auf der ganz sicheren Seite ist man, wenn man nur die Nettokaltmiete für die Minderung heranzieht.
    2. Jedenfalls, wenn die Mängel auch Nebenkostenpositionen betreffen (z.B. Aufzug, Heizung), ist der Minderung der gesamte Mietzins zugrunde zu legen.

    Hallo Kolinum, vielen Dank erstmal für deine schnelle Antwort! In der "Kaltmiete" ohne Stadtwerke waren Posten für Grundsteuer, Hausmeister, Schornsteinfeger, Versicherung, Müll, Abwasser, Niederschlagswasserbeseitigung und zB auch lustigerweise die Wartung der Gastherme eingeschlossen. Das ist aber nicht alles, denn da nicht ich die Unterlagen habe, sondern der Hauptmieter, kann ich es leider nur aus dem Gedächtnis aufzählen. Ich nenne das ganze einfach mal laienhaft "Betriebskosten".
    Vielleicht sollte ich dazu sagen, dass der Hausmeister eigentlich außer zu reden nichts gemacht hat, auch keine Hausordnung (meist haben seine Kinder Laub aufgesammelt und er stand nur dumm rum!), und seinen Privatmüll gerne mal über unseren Hausmüll entsorgt hat. Das haben wir den Vermietern auch mitgeteilt, allerdings erst im August. Dem Hausmeister ist inzwischen (vielleicht daraufhin?) gekündigt worden. Könnte sich das positiv auf unsere Lage auswirken, da ja auch Mängel vorlagen, die eigentlich die "Betriebskosten" betreffen (nämlich die Posten Hausmeister und Wartung der Gastherme)?

    Bis jetzt hat sich auch noch nichts getan und meiner Meinung nach wird das Ganze wahrscheinlich sowieso im Sande verlaufen. Dennoch wäre es gut, wenn ich eine rechtlich fundierte Begründung zur Verweigerung der Nachzahlung hätte. Es geht mir hier auch mehr ums Prinzip, denn ich habe ja immerhin 1200€ gespart, da wäre es ja eigentlich ein Klacks, 180€ zurückzugeben. Trotzdem will ich so einen Saftladen natürlich nicht unnötig unterstützen und alle Register ziehen, um den Vermietern zu zeigen, was ich von ihren Ansichten von Recht und Unrecht halte. Immerhin haben sie drei jahre lang keinen Finger gerührt und unsere dringenden Anliegen (Schimmel!) vollkommen ignoriert! Dabei sollte es ja eigentlich auch in ihrem Sinne sein, ein einwandfreies Mietobjekt zur Verfügung zu stellen, denn sie werden sich sicherlich (besser: hoffentlich) noch öfters mit ihren Mietern streiten, wenn sie so weiter machen.

    In diesem Sinne nochmals vielen Dank.

    Gruß,
    Dominik

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich habe mich eben erst hier angemeldet, um eine dritte Meinung einzuholen. Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen.

    Zur Mietsache: es geht um eine 127m² große Wohnung Marke Altbau, die Kaltmiete (alles außer Energiekosten der Stadtwerke) betrug rund 600€. Ich habe dort ein WG-Zimmer bezogen und 3 Jahre dort gelebt.

    Nach zwei Jahren bitten und betteln, die Mängel in meinem Zimmer beseitigen zu lassen (defekte Balkon, die nicht richtig schließt; Schimmelbildung aufgrund diverser Kältebrücken) beschloss ich gemeinsam mit dem Hauptmieter, die Miete um 25%, also um 150€, zu kürzen, beide Zahlen wurden bei Androhung der Minderung genannt. Nachdem der Vermieter wieder einmal komplett auf Durchzug geschaltet hatte und nicht darauf einging, wurde die Miete um den genannten Betrag gemindert.

    Daraufhin erfolgte keine Reaktion mehr. Das ging solange gut, bis die alte Belegschaft auszog, nämlich von Februar bis einschließlich September, also 8 Monate lang. Im November drohte dann der Vermieter mit folgendem Schreiben an den Hauptmieter:

    "Sehr geehrter Herr XY,
    seit dem 1. Februar 2012 haben Sie die Miete um 25% gekürzt, obwohl von mir nicht anerkannt.
    Mietminderungen sind immer von der Nettomiete, also der Miete ohne Nebenkosten vorzunehmen. Das haben Sie scheinbar vorsätzlich nicht den gesetzlichen Vorschriften gehandhabt.
    Aus dieser falschen Mietminderung ergibt sich ein Differenzbetrag in Höhe von € 203,68.

    Diesen Betrag werde ich per Mahnbescheid einfordern.

    MfG
    XY"

    Der Differenzbetrag wurde aber nicht aufgeschlüsselt. Wir können aber anhand der vorhandenen Unterlagen beweisen, dass sich nur ein Differenzbetrag von 186€ ergibt. Das teilten wir dem Vermieter mit mit der Bitte, den Betrag von der noch offenen Kaution abzuziehen. Der Mahnbescheid wurde trotzdem ohne Reaktion auf unser Schreiben eingereicht (vom Vermieter, nicht von einem Prozessbevollmächtigten!). Eine telefonische Nachfrage wurde unfreundlich abgeblockt (mit Motzen und Auflegen). Das Schreiben sei angeblich nicht angekommen.

    Wir haben dem Mahnbescheid bereits im Ganzen widersprochen. Ein befreundeter Anwalt für Zivilrecht hat mir diesen Schritt empfohlen. Der Vermieter hat inzwischen auch die volle Kaution zurückgezahlt. Meine Fragen sind nun folgende: hätte sich der Vermieter darum nicht bereits kümmern müssen, während das Mietverhältnis noch bestand? Und bezieht sich die Mietminderung tatsächlich auf die reine Wohnflächenmiete ohne Versicherung/Hausmeister etc? Kann man davon ausgehen, dass es sich einfach nur um den Versuch handelt, durch Einschüchterung möglichst viel aus uns herauszupressen und dieser sich wahrscheinlich im Sande verläuft, da die Mängel immer noch nicht behoben wurden und wir bereits ausgezogen sind?

    Ich möchte meinen alten Hauptmieter, den ich immer noch als einen guten Freund betrachte, nicht im Stich lassen, doch andererseits sehen wir es auch beide nicht ein, diese dreckigen Machenschaften der Vermieter zu unterstützen. Das Haus ist komplett baufällig und wird nur von Studenten bewohnt, doch allen ist bekannt, dass die Vermieter sich einen Dreck um unsere Anliegen scheren. Nun würde ich gerne erfahren, was eure Meinung dazu ist. Vielen Dank!

    Gruß,
    Dominik

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