Beiträge von Minn

    Ich würde sie auch einfach überstreichen, so wie man auch eine bunte Wand überstreichen sollte. Ärger kann man sich so ersparen.
    Wobei auch ich nicht die ´pauschale Aussage Mustertapete=Beschädigung=Schadensersatz für Vermieter unterschreiben würde. Dafür gibt es dafür wiederum zuviele unterschiedliche Urteile (Sternchentapete im Kinderzimmer, Harry-Potter-Bordüre etc).
    Ich kann mir gut vorstellen, dass dieses Gerichtsurteil dazu in Zukunft häufiger von Vermietern dazu missbraucht werden kann, um für jedes Farbtüpfchen an der Wand Schadensersatz verlangen zu wollen.

    Ja, das ist ja das Problematische daran. Im BGH-Urteil wird in der Begründung eindeutig gesagt, dass ein Vermieter dann Schadensersatzansprüche hat, wenn die Farbegstaltung die Weitervermietung "quasi unmöglich" macht. Das ist schon ziemlich schwammig.
    In diesem Fall ist es natürlich ärgerlich, dass die Wohnung bei Einzug -zwar gegen eine "Entschädigung" - mieterseits überhaupt erst bewohnbar gemacht wurde, dann aber wiederum vom Vermieter bei Auszug eine allgemeinverträgliche Variante gefordert wird. 300 Euro sind ja keine nennenswerte Entschädigung.
    Aber du hast Recht, Leipziger82 , überstreichen ist dann doch das Einfachste.

    Ich bin in der Hinsicht leider etwas geschädigt, warte immer noch auf eine Kautionsrückzahlung, die mein Exvermieter aus eben diesem Grund behalten will (unrenoviert übernommen, Mustertapete, nahtlos ohne Probleme weitervermietet, Nachmieterin wollte so übernehmen, Vermieter meint, dass nur weiße Rauhfaser akzeptabel ist...)

    Das BGH-Urteil bezog sich ja auf diesen Fall mit der Reihenhaushälfte und der Schadensersatzforderund der Vermieterin, und wenn man sich die gesamte Urteilsbegründung durchliest, kann man nicht wirklich pauschal sagen, dass bunte Wände=Beschädigung sind. In diesem Fall ging es ja um frisch hell gestrichene Wände bei Einzug und einige knallbunte bei Auszug, die nicht vom Nachmieter akzeptiert wurden und von der Vermieterin, um weitervermieten zu können, gestrichen wurden. Wie es dann ist, wenn ein neuer Mieter es schön findet oder selber etwas ganz anderes mit den Wänden anstellen will, ist dann eine andere Sache...
    In dem Fall hier würde ich die Tapeten sicherheitshalber einfach wieder abmachen (sind es Vliestapeten, da geht das ja schnell). Andernfalls ist Ärger sicher vorprogrammiert.

    https://openjur.de/u/655523.html

    Ja, so etwas hatte ich auch schon irgendwo gelesen, und auch, dass man als Mieter berechtigt ist, auch ein selbsterrechnetes Guthaben zu verrechnen. Die Posten, um die es geht, sind ja eindeutig nicht umlegbar. Er will wahrscheinlich nur bezwecken, dass ich es nicht abziehe und meint, mich einschüchtern zu wollen. Ganz normal ist eine solche Reaktion allerdings nicht.

    Auf mein Schreiben, in dem ich die Verrechnung des Guthabens mit den Nebenkostenvorauszahlungen für März angekündigt habe, hat mein Vermieter nun so wortwörtlich reagiert:

    "Hiermit untersage ich Ihnen, irgendwelche Verrechnungen mit den Nebenkostenvorauszahlungen vorzunehmen. Dies ist nicht zulässig. Ich erwarte die Nebenkostenvorauszahlungen in voller Höhe! Es steht Ihnen aber frei, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
    Im übrigen lege ich Ihnen nahe, die Wohnung fristgerecht zu kündigen und auszuziehen."

    Ich denke, unter solchen Umständen wäre es vielleicht besser, einfach einen Mahnbescheid loszulassen-das Schreiben sollte ich vielleicht besser ignorieren? Ich war heute, gelinde gesagt, etwas verwundert.

    Definitiv solltest du dann keine Nebenkosten zahlen müssen, wie es mit der Miete ist, bin ich mir nicht sicher, weil er dich früher aus dem Mietvertrag rausgelassen hat, da wissen sicher andere mehr. Kommt mir allerdings nicht ganz korrekt vor.

    Hmm, ich hatte gedacht, die reine Mietzahlung wäre in dem Fall außen vor bzw. sollte nicht gemindert werden, allerdings wäre der Betrag auch niedriger als die Nebenkostenvorauszahlung.

    Ich habe ein Nebenkostenguthaben, was allerdings höher sein müsste, da diese falschen Posten noch addiert werden müssen. Daher hatte ich gedacht, diese Summe -nur im Notfall- mit der Nebenkostenvorauszahlung zu verrechnen, da ich damit rechnen muss, das Geld nicht zu bekommen, leider.

    Nein, du musst nur die Nebenkosten für die Monate, in denen du dort gewohnt hast bzw. für die Dauer des Mietvertrages bezahlen. Wurden Heiz-und Warmwasserkosten komplett nach Wohnfläche berechnet und nicht auch nach Verbrauch (30 % / 70%)? Wie sieht es mit den anderen Nebenkosten aus? Wurden die auch anteilmäßig komplett berechnet?Für die Nebenkosten einer leerstehenden Wohnung muss der Vermieter aufkommen.

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