Wenn man nicht vernünftig schlafen kann, hat man keinen Anspruch(oder nur eventuel) auf Minderung? Naja, ich habs ja... Mir gehts nur um die Rechtssache.
Heizkörper sind alle entlüftet. Druck ist richtig eingestellt und das Ausdehnungsgefäß soll auch i.O. sein. Der Mann von der Heizungsfirma meinte, da müssen die Wände aufgerissen werden. "Sind eben alte Rohre"
Beiträge von dennisy
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Bei der "Leistung" habe ich an eine Dienstleistung gedacht, daher auch "". Aber beim Mieten scheint es ja ganz anders geregelt zu sein.
Aber wie es aussieht, habe ich solange, bis ich raus bin, Anspruch auf Mietminderung.
Habe nicht möbliert gemietet. -
Wie soll man denn in so einem Fall besser aufpassen? Sehr klever.
Naja, der Mangel wurde mir bei Vertragsabschluss nicht genannt. Also wurde die "geforderte Leistung" nicht erbracht. Somit habe ich anspruch auf "Ersatz" oder ähnliches. Ungefähr so würde es doch im BGB stehen. -
Hingewiesen habe ich den Vermieter schon. Er meinte, "da müssten die die ganze Wand aufreißen das wäre zu viel Aufwand"
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Hallo zusammen.
Ich bin am 1.10.12 in eine WG eingezogen. Mit Untermietvertrag.
Da zu dem Zeitpunkt noch keine Heizung angeschaltet war, konnte ich den Mangel leider erst vor kurzem feststellen (Dieser wurde mir beim Einzug nicht genannt)
Die Heizungsrohre klopfen fast ununterbrochen. Hin und wieder ist mal für 20 Minuten ruhe. Nachts wache ich regelmäßig gegen 5 Uhr vom Heizungsrohrklopfen auf.Kann ich in diesem Fall fristlos kündigen?
Vielen Dank für eure Antworten.
Gruß
Dennis
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