Hallo liebe Forengemeinde.
Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Ich war 4 Jahre lang Mieter in einer WG: 10qm Zimmer mit (wahrscheinlich)
billigem Laminat.
Dort, wo mein Bürostuhl stand, ist der Laminat an den Kanten so beschädigt,
dass die Plastik- und Holzmaserungsschicht abgesplittert sind. Der Schaden
betrifft ca. 6 Platten, also maximal 2 qm der 10 qm Wohnfläche. Der alte Laminat
war auch offensichtlich sehr schlecht verlegt: An allen Kanten, wo Platten sich
berühren, hat man Höhenunterschiede mit Finger und Auge feststellen können.
Außerdem war der Boden sehr hügelig verlegt. Geringe Qualität und somit einen
geringen Preis hat man ihm auch angemerkt würde ich behaupten.
Dass die Schäden meine Schuld sind, gebe ich zu. Heute, 6 Wochen, nachdem
wir aus der Wohnung raus sind, kam ein Angebot von einem Bodenverleger über
900 Euro: komplette Neuverlegung mit Tarquette für 35€ pro qm, neue Fußleisten:
die alten waren nicht beschädigt! Entsorgung, Anfahrt, Stundenlohn.
Im Mietvertrag steht, dass der Mieter für Beschädigungen der Mietsache
aufkommen muss. Das sehe ich ein. Aber die Vermieterin darf doch nicht einen
Boden, der 4 Jahre bewohnt war und maximal 10 Euro pro qm gekostet hat mit
einem hochwertigen Boden für über 30 Euro ersetzen und uns alle Kosten dafür
in Rechnung stellen?
Bei den Infos, die ich bisher sammeln konnte, stelle ich mir die Rechnung eher wie
folgt vor:
Bodenhaltbarkeit: 10 Jahre
Boden Neuwert: 10qm x 10€ = maximal 100 Euro
Wohndauer: 4 Jahre (40% von 10 Jahren -> 60% vom Bodenwert sind zu erstatten)
Übrig bleiben für mich mit viel Wohlwollen eher 60 Euro, die wir der Vermieterin
zukommen lassen. Nicht 900 Euro …
Milchmädchenrechnung?
Freue mich auf eure Antworten und Danke im Voraus.