Beiträge von Mieterin007

    Hallo,

    wir haben aktuell das Problem, dass unser Vermieter uns nach dem Auszug (wir haben 1,5 Jahre in der Wohnung gewohnt) sämtliche Reperaturen in voller Höhe in Rechnung stellen will und fragen uns nun, was wir davon wirklich zahlen müssen.

    Das ist zum einen die Neulackierung einer Handtuchheizung, bei der der Lack abblättert. Allerdings war der Lack bereits zu Mietbeginn schon teilweise abgeblättert, was wir leider im Übergangsprotokoll nicht vermerkt haben. In unserem Mietvertrag ist festgehalten, dass wir für Schönheitsreperaturen bei unserer Mietdauer nur 33% zahlen müssen. Zählt die Neulackierung der Heizung als Schönheitsreparatur und müssten wir quasi nur 33% des in Rechnung gestellten Betrags zahlen?

    Des Weiteren stellt uns der Vermieter die Neuverlegung zweier Arbeitsplatten aus Küche und Bad, in die jeweils ein Waschbecken eingelassen ist, in Rechnung. Eine Arbeitsplatte bestand aus geöltem Holz und die andere aus lackiertem Holz. Durch die normale Waschbeckennutzung sind die Holzplatten nass geworden und stellenweise aufgequollen, was nicht zu verhindern war. Normalerweise muss man doch für Feuchträume auch spezielle Einbauten benutzen? Müssen wir nun für unvermeidbare Schäden in voller Höhe aufkommen, nur weil der Vermieter untaugliche Materialien verwendet hat? Oder zählt das ebenfalls als Schönheitsreparatur und wir müssen nur 33% zahlen? Oder gibt es eine Möglichkeit Widerspruch einzulegen?


    Wir würden uns sehr freuen, wenn uns jemand weiterhelfen kann. Wir wissen im Moment nicht, was wir machen sollen und wie wir am besten weiter vorgehen.

    Auf jeden Fall schon mal vielen Dank!

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