Beiträge von Anjita

    Hallo Kolinum,

    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe den Vermieter schon schriftlich um eine Genehmigung gebeten und wollte mich nur noch einmal versichern, dass es bei Therapie- bzw. Arbeitshunden keine andere Regelung gibt.

    Sind Haustiere im Mietrecht klar definiert, so können es berufstätige Tiere ja auch sein und das hätte möglicherweise die Rechtslage ändern können.

    So hoffe ich nun, dass der Vermieter "ja" sagt.

    Gruß Anjita.

    Liebes Forum,

    als Lehrerin (HH) bin ich sehr vom Ansatz der tiergestützten Pädagogik überzeugt und möchte mir aus diesem Grund einen Hund, der eine Ausbildung zum Therapiehund/Schulhund machen soll, anschaffen.

    Laut meines Mietvertrages muss ich die Haustierhaltung genehmigen lassen. Nun sind Haustiere wie folgt definiert: Haustiere sind solche, die üblicherweise nicht als reine Nutztiere gehalten werden, sondern vorwiegend der Freude des Tierhalters dienen sollen.

    In diesem Sinne wäre mein Hund kein reines Haustier, denn er erhält eine entsprechendE Ausbildung und kommt als Welpe aus einer Linie von Rettungs- und Therapiehunden.

    Wie ist hier die rechtliche LAge?
    Ich habe bereits zwei Katzen, der Hund ginge täglich in die Schule (4 Tage/Woche, da Teilzeit).

    Vielen Dank und herzliche Grüße!

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