Wichtig für Mieter die ausziehen:
Grundsätzlich endet der Abrechnungszeitraum mit dem Ende des Mietverhältnisses und die Nebenkostenabrechnung hat anteilig zu erfolgen.
Wichtig für Mieter die ausziehen:
Grundsätzlich endet der Abrechnungszeitraum mit dem Ende des Mietverhältnisses und die Nebenkostenabrechnung hat anteilig zu erfolgen.
ok... ich war der Annahme dass es sich dabei um den Zeitraum handelt, der abgerechnet wird. aber der geht dann bis 31.12. ja? dann hat sich das ja erledigt
Ende des Abrechnungszeitraums war der 30.9.2011
BGH, Urteil v. 09.03.05, VIII ZR 57/04. Der Mieter kann demnach die vollständige Erstattung der von ihm bereits geleisteten Vorauszahlungen fordern, wenn der Vermieter seiner Abrechnungspflicht nicht nachkommt.
Hallo!
Ich bin zum 31.09.2011 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Meine Mietkaution (Mietsparbuch) betrug 420€. Ich habe nach dem Auszug den Betrag überwiesen bekommen mit der Einigung dass ich 200 gleich als Anzahlung für die Betriebskostenkostenabrechnung anzahle.
Nun ist über ein Jahr vergangen (mit Vermieterwechsel, ist allerdings eine GbR, wir stehen auch seit Monaten telefonisch in Kontakt)und ich habe immernoch keine Abrechnung. Ich habe im Internet folgendes gelesen: "Der Vermieter ist verpflichtet, nach Ablauf von zwölf Monaten eine Jahresendabrechnung dieser Betriebskosten zu erstellen. Für diese Abrechnung hat der Vermieter zwölf Monate Zeit. Erstellt der Vermieter diese Nebenkostenabrechnung zu spät, so muss der Mieter keine Nachzahlung leisten." Demnach müsste ich doch jetzt eigentlich nichts zahlen oder? was mache ich mit meiner Anzahlung? Über Eure Hilfe wäre ich wirklich sehr dankbar.
Gruß Caro
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