Hallo,
möchte hier folgendes Problem schildern.
Wir sind Mieter einer DHH.
im April 2012 hatten wir einen Wasserschaden im gesamten Haus.
Verursacht durch nicht abgestellte Mangel, so sikerte 6 Monate oder länger Wasser in den Boden und in die Wände. Mängel wurden bis zum Wasserschaden nicht beseitigt.
Nun mussten wir im April in eine Ersatzwohnung ziehen, unsere Möbel entsorgen, Tiere unterbringen usw. es enstandt uns ein Schaden von ca 11000€
Diese stellten wir unserem Vermieter in Rechnung, da dieser ursächlich für den Schaden verantwortlich. Wir zogen wieder nach 3 Monaten ein.
Der Vermieter meldete sich nicht auf unsere Forderung.
Daraufhin behielten wir die Miete ein. Das hatten wir ihm Voher mehrfach angekündigt. Keine Reaktion.
Nach 2 Monaten eine Mahnung. Zwischenzeitlich, traten Mängel bei der behebnung der Schäden zu Tage, diese meldeten wir auch sofort, doch leider keine Reaktion. Wie wiesen nochmal auf unsere Forderungen hin. Keine Reaktion.
Dann kamm am 10.09.2011 die schriftliche fristlose Kündigung ersatzweise die ordentlichee Kündigung zum 31.12.2012, ,mit Vollmacht von Haus und Grund. Wir legten Widerspruch ein (15.09.2012)uns verwiesen auf unsere Foderung, vertreten durch den Mieterbund welcher immer an unserer Seite war. Bis heute keine Reaktion. Wir haben 3 Monatzmieten einbehalten etwa 3000,00€ unser Schaden ist damit aber immer noch nicht getilgt. zahlen aber jetzt wieder Miete.
Vom einbehaltender Miete haben wir unseren Schaden getilgt, also auch ausgegeben. Haben auch kein Geld mehr. Da wir ergänzendes ALG 2 bekommen und beide im Insovenzverfahren sind.Sind total ratlos. Der Vermeiter antwortet nicht und rüht sich auch einfach nicht. Mieterbund sagt abwarten. Doch das warten macht mich verrückt.
Meine Fragen sind nun:
1. Was könnte uns von Seiten des vermieters schlimmsten fall blühen.
2.Wie komme ich an meine restliche Schadenssumme? Für klagen habe ich keine geld.
3. Kann er mit einer Räumungsklage durch kommen?
Vielleicht auch einfach einen Rat, was wir noch tun könnten.
vielen dank
Jani1102