Beiträge von ylva

    Hallo,

    habe beim suchen keinen entsprechenden Thread gefunden, daher ein neuer:

    In meinem Mietvertrag steht wortwörtlich: Als Umlegungsmaßstab für die Nebenkosten gilt als vereinbart das Verhältnis der Wohn- und Nutzflächen des Hauses.

    In meiner Nebenkostenabrechnung sind nun Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung nach qm abgerechnet, die Kosten für Schornsteinfeger, Kabelanschluß, Hausstrom, Oberflächenentwässerung und Reinigungsmittel nach Wohneinheiten.

    Meine Frage nun: Gibt es Kosten die IMMER nach Wohneinheiten abgerechnet werden oder müssen alle Beträge - wie ja im Mietvertrag vereinbart - nach qm abgerechnet werden?

    Danke im Voraus für hilfreiche Antworten :)


    Das kommt auf die Beweislage an und die ist ziemlich mager. Ich sehe da für Sie schwarz, denn zumindest haben Sie teilweise Mitschuld an dem Malheur.

    Das ich im ersten Falle eine Mitschuld habe will ich auch gar nicht bestreiten... Aber das "Problem" war ihm ja bekannt... und ich habe ja auch für die ersten zwei Jahre das Geld von ihm bekommen. Dass ich - wenn das Ganze im November erst bekannt wird - die logischerweise im vergangenen Jahr dann auch falsch benutzt habe war ihm somit ja auch bekannt. Ich befürcht halt er will mir die Kosten jetzt aufdrücken weil er genau weiß bei der anderen ist eh nix zu holen...

    zur Vorgeschichte:
    Ich bin am 01.04.2009 in meine jetzige Wohnung gezogen. Die erste Nebenkostenabrechnung (für 2009 und 2010) erhielt ich im November 2011. Aufgrund der hohen Kosten für die Mülltonne (ich bin quasi nie zuhause) habe ich mir diese etwas genauer angesehen. Dabei fiel auf, dass ich die "falsche" Mülltonne benutzte. (Die Mülltonnen waren nicht beschriftet und in den ersten Wochen nach meinem Einzug habe ich beobachtet wer welche Tonne benutzt und demnach die genommen die keiner benutzt hat). Ich habe meinen Vermieter darauf angesprochen, der mir auch den Differenzbetrag zurückgezahlt hat. Zwei Wochen später (auch November 2011) hatten wir dann alle Zettel in den Briefkästen, dass wir bitte die richtigen Tonnen benutzen sollen - mit Angabe der Nummern - und plötzlich waren auch die Tonnen beschriftet. Da das Jahr nun schon fast um war haben wir die Tonnen bis zum 31.12. weiterhin so benutzt wie gehabt um eine komplizierte Auseinanderrechnung zu vermeiden.

    Im September bekam ich nun (endlich) die Nebenkostenabrechnung 2011. Und - oh wunder - ich bekomme wieder die Mülltonne mit 14 Leerungen (statt meiner 3) abgerechnet. Ich habe daraufhin Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung eingelegt und darauf hingewiesen, dass die "Mülltonnenvertauschung" schließlich erst im November 2011 bekannt wurde und aus diesem Grund die Tonnen für den Rest des Jahres 2011 weiterbenutzt wurden wie gehabt. Heute bekomme ich einen Brief von ihm zurück mit den Worten "Ich werde die Kosten nicht übernehmen". Dazu bleibt zu sagen, dass die Mieterin mit der die Tonne vertauscht wurde im März oder April diesen Jahres ausgezogen ist und auch Mietschulden hinterlassen hat.

    Meine Frage nun: Muss ich die Kosten für "ihre" Tonne tragen oder habe ich eine Möglichkeit mein Geld zu bekommen?

    Danke im Voraus!

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