Hallo,
habe beim suchen keinen entsprechenden Thread gefunden, daher ein neuer:
In meinem Mietvertrag steht wortwörtlich: Als Umlegungsmaßstab für die Nebenkosten gilt als vereinbart das Verhältnis der Wohn- und Nutzflächen des Hauses.
In meiner Nebenkostenabrechnung sind nun Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung nach qm abgerechnet, die Kosten für Schornsteinfeger, Kabelanschluß, Hausstrom, Oberflächenentwässerung und Reinigungsmittel nach Wohneinheiten.
Meine Frage nun: Gibt es Kosten die IMMER nach Wohneinheiten abgerechnet werden oder müssen alle Beträge - wie ja im Mietvertrag vereinbart - nach qm abgerechnet werden?
Danke im Voraus für hilfreiche Antworten