Beiträge von Galinha

    Da es sich hier um offensichtliche Mängel handelt, gilt das Protokoll.
    Später dürfen nur noch verdeckte Mängel beanstandet werden.

    Wenn der Vermieter anderer Meinung ist muß er sich mit dem von ihm Beauftragten bei der Wohnungsübergabe auseinandersetzen.

    Oke, ich danke dir. Das beruhigt mich etwas. Nur wie gehe ich jetzt weiter vor? Äussere ich mich jetzt schriftlich dazu? Und wenn ja was soll ich schreiben? Ich hab keine Erfahrung in der Hinsicht...war meine erste Wohnung.

    Hallo ihr Lieben,

    ich habe ein Problem wo ich nicht weiter weiß. Ich habe meine alte Wohnung fristgerecht zum 31.10.2012 gekündigt. Ich hab dort nur 3 Monate gewohnt. Da ich jedoch schon früher ausgezogen bin erfolge die Abnahme bereits am 18.10.2012. Der Vermieter hat stellvertretend für Ihn eine Haus- und Grundstücksverwaltung beauftragt welche sich um alles kümmert. Besichtigungen, Hausmeister, Beanstandungen, Abnahmen, Schlüsselübergabe- alles. Bei der Abnahme der Wohnung wurde ein Protokoll erstellt - einzigster Mangel- ein Zimmerschlüssel der fehlte aber nachgereicht wurde. Sonst keine Mägel! Beide Pateien haben dieses Protokoll unterschrieben.

    Heute, fast 2 Wochen später, bekomme ich einen Brief indem die Hausverwaltung schreibt das nach gelaufener Abnahme dem eigentlichem Vermieter ein paar Tage später noch Mängel aufgefallen sein, welche jetzt mit Schadensersatz beanstandet werden. Es geht um kleine Macken in den Türzargen. Der Besitzer sagt es wäre Rechtens das ich den Schaden auch jetzt noch übernehmen muss weil er vor Einzug neue Türen einbauen ließ.


    Ist es wirklich so?

    Danke im vorraus :)

    Galinha

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