Beiträge von franzii

    Meine Kommilitonin und ich haben für 4 Monate in einer möblierten Wohnung gewohnt. Im Mietvertrag ist eine Gesamtmiete inkl. Betriebskosten von 520 € angegeben. Bei der Besichtigung der Wohnung haben wir den Vermieter gefragt, ob in den 520 € alle Kosten abgedeckt sind, was er bejaht hat. Deshalb sind wir davon ausgegangen, dass wir eine "Pauschalmiete" zahlen.

    Im Mietvertrag stand jedoch weiterhin, dass wir verpflichtet sind, Strom selbst anzumelden. Das haben wir leider versäumt, da wir vorher auch in möblierten Wohnungen gewohnt haben und dort immer alles (also auch Strom) in der Miete enthalten war.

    Weiterhin folgt im Mietvertrag der Absatz:

    "Für folgende Leistungen ist ein Versorgungsvertrag abzuschließen:
    [ ] Nachtstromheizung
    [ ] Fernwärme
    Usw.

    Hier war jedoch bei Nachstromheizung KEIN Kreuz gesetzt.

    Nach unserem Auszug kam von den Stadtwerken eine "letzte Mahnung", dass wir 32 € Abschlag für Strom zahlen sollen (vorher kam aber nie eine Rechnung oder eine "erste Mahnung"). Paar Tage später kam eine Endabrechnung für den Zeitraum mit einem Betrag von knapp 900 € (Die Stromkosten sind so hoch, weil die Wohnung über eine Nachtstromheizung beheizt wurde). Demnach muss uns der Vermieter wohl bei den Stadtwerken angemeldet haben?! Darüber hinaus wurde in unserer Gegenwart nie ein Stromzähler abgelesen (weder beim Einzug noch beim Auszug).

    Wir haben auf Grundlage des üblichen Stromverbrauchs eines 2-Personen-Haushalts 80 € an die Stadtwerke überwiesen, da wir eingesehen haben, dass wir für den "normalen" Stromverbrauch (Fernseher, Wasserkocher, Föhn usw.) selbst aufkommen müssen, da Strom in den Betriebskosten nicht enthalten ist. Jedoch haben wir nicht eingesehen, die hohen Stromkosten für die Nachtstromheizung zu zahlen, zumal uns der Vermieter nie über deren ordnungsgemäßen Gebrauch informiert hat.

    21 Monate später (!!) kam der Mahnbescheid vom Amtsgericht (Antragsteller: Stadtwerke), bei welchem meine Kommilitonin und ich als Gesamtschuldner aufgeführt sind. Für die mittlerweile verstrichenen 21 Monate haben die Stadtwerke 82 € Zinsen berechnet. Meine Kommilitonin hat direkt Widerspruch eingelegt. Da ich mir jedoch nicht sicher bin, ob wir tatsächlich "im Recht" sind, habe ich noch nicht widersprochen.

    Nun meine Fragen:
    1. Wenn ich ebenfalls Widerspruch einlege, kommt es danach direkt zu einem Prozess oder haben wir nochmals die Möglichkeit, doch noch zu zahlen?

    2. Im Mahnbescheid kann ich zwischen "Ich widerspreche der gesamten Forderung." Und "Ich widerspreche den Zinsen." unterscheiden. Wenn ich nur den Zinsen widerspreche, was passiert danach? Kommt es auch zum Prozess? Könnte ich mich theoretisch persönlich bei den Stadtwerken vorstellen und darum bitten, dass Sie uns wenigstens die Zinsen erlassen? Immerhin hätten sich die Stadtwerke auch schon sehr viel früher melden können und nicht erst 1,75 Jahre später.

    3. Wenn ich keinen Widerspruch einlege, müsste ich dann die 900 € allein zahlen?

    4. Problem Nachtstromheizung: Zählen die Stromkosten der Nachtstromheizung als Heizkosten (Heizkosten sind ja in Betriebskosten enthalten) oder unterscheidet man bei dieser Heizanlage nicht zwischen Strom- und Heizungskosten? Leider kann man ja nicht nachweisen, wie viel Strom tatsächlich für die Heizung und wie viel Strom für den alltäglichen Gebrauch verbraucht worden ist.

    5. Wenn es zu einem Prozess kommen sollte, würden wir ja vor Gericht gegen die Stadtwerke "kämpfen". Die Forderung der Stadtwerke ist ja aber eigentlich berechtigt, da der Strom verbraucht wurde (sofern die Zählerangaben stimmen). Nur wir als als Schuldner sind - was die Heizkosten angeht - ja "falsch". Wenn wir die Kosten zunächst an die Stadtwerke zahlen, könnten wir im Nachhinein gegen den Vermieter klagen? Oder gibt es so etwas wie einen Freistellungsantrag?

    Ich persönlich bin mittlerweile der Meinung, dass wir - um weitere Kosten und weiteren Aufwand (im Falle eines Prozesses) zu vermeiden - einfach die Kosten zahlen sollten.

    Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!