ich brauche dringend euren Rat.
Ich habe meine Badewanne komplett sanieren lassen,statt auszutauschen oder mit dem Wanne-in-Wanne-Prinzip zu erneuern.Die alte Wanne war abgewirtschaftet (was alle Wannen im Mietshaus betrifft),jedoch noch keine 20 Jahre alt.Mein Vermieter besah sich das alte Objekt und meinte,er gäbe max. 150 € dazu,denn man bekäme für diesen Preis auch eine neue Wanne + möglicherweise Einfliesung,letzteres sehe ich nicht so.Die Wanne leuchtet wie neu, der Vermieter ist überglücklich hinsichtlich des Ergebnisses und ich zahlte nun die 760 €.Jetzt die 1.Frage: gilt diese Wannenreparatur (Reaparatur statt austauschen) als eine REPARATUR oder zählt das als NEUANSCHAFFUNG. 2. Frage:muss bei Reparaturarbeiten nicht der Vermieter den Hauptteil der Kosten tragen? (lt.meines mietvertrages bin ich verpflichtet 150 € pro Jahr an Reparaturen selbst zu tragen,was ich ja auch akzeptiere)
Ich hätte gerne auch eine geniale Formulierung, die juristisch überzeugt.
Danke schon mal für eure Erfahrungsberichte.
Beiträge von anapurna06
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!