Beiträge von zulfi

    Antwort an Akkarin: Keine Ahnung ehrlich gesagt

    in unserem Mietvertrag von 2007 steht

    ...die Wohnung wird fachgerecht renoviert übernommen und ist nach Auszug fachgerecht renoviert zu übergeben...

    Wurde vom Vermieter handschriftlich unter Zusatzvereinbarungen hinzugefügt.

    Es ist ein Mustervordruck mit einem § 14 Schönheitreparaturen, kurz zusammengefasst: alle paar Jahre alles! Kenne niemanden der das alles macht. z.B. alle 5 Jahre Heizkörper streichen?!?

    Guenni, Vielen Dank

    Werde kurz schildern was noch passiert ist.

    Der Maler hat in einer Nacht- und Nebelaktion nachgebessert.

    Hausverwaltung hat mich aber nun an den Vermieter verwiesen. Der will einen Fachbetrieb hinzuziehen und die Sache begutachten.

    Der Vermieter hat zudem zur Bedingung für die Übernahme die Bereitschaft der Nachmieterin zur Bedingung gemacht. Nur wenn Sie im Mietvertrag akzeptiert, dass die Wohnung fachgerecht renoviert übernommen wird, ist die Sache i.O.

    Ich werde es jetzt wahrscheinlich abwarten und dann im Notfall juristischen Rat suchen.

    Danke allen an der schnellen Hilfe.

    Ich berate im Internet eher in den Handwerkforen. Also falls jemand nicht weiß, wie er eine Schraube in die Wand dübelt;)

    Grüße

    Ist aktuell. Gestern die Übergabe der Wohnung. Im Protokoll keine Mängel. Jetzt hat der Nachmieter die schlecht gestrichenen Wände moniert. Hausverwaltung möchte das wir nacharbeiten oder sie lassen es von einem Fachbetrieb ausführen und verechnen es mit der Kaution.

    Auf dem Übergabeprotokoll ist aber nur unsere Unterschrift. Die Hausverwaltung hat lediglich einen Stempel ohne Unterschrift drunter. Habe ich erst jetzt bemerkt. Wir sind ratlos? Was machen?

    Danke allen im Voraus, die einen Rat wissen.

    Hallo,

    auf unserem (Mieter) Übernahmeprotokoll fehlt die Unterschrift der vom Vermieter beauftragten Hausverwaltung. Lediglich der Stempel der Hausverwaltung ist vorhanden.

    Ist ein solches Protokoll rechtskräftig?

    Ich frage weil nun noch nachträglich Mängel geltend gemacht werden, welche bei der Übernahme nicht festgestellt worden sind.

    Vielen Dank im Voraus

    Hallo allerseits,

    folgende Sache:

    Wir stellen heute fest das unser Stromanbieter seit 11 Monaten keine Abschlagszahlungen von unserem Konto tätigt.Rufen dort an und....

    Grund: Unsere Hausverwaltung kündigt versehentlich unseren Stromanschluss vor ca. 11 Monaten. Bei einem Mieterwechsel in der Nachbarwohnung wurden die Stromzähler vertauscht und unserer anstelle des der Nachbarn gekündigt.

    Die Bestätigung der Kündigung wird der Hausverwaltung schriftlich zugesandt. Der Vertrag läuft auf unseren Namen. Die Hausverwaltung merkt den Fehler nicht und leitet das Schreiben nicht an uns weiter.

    Jetzt sind keine Abschlagszahlungen getätigt worden und uns steht eine saftige „Aufeinmalzahlung“ ins Haus.

    Kann man die Hausverwaltung für diesen Fehler haftbar machen? Muss ich den Strom überhaupt bezahlen? Was kann man tun?

    Vielen Dank an alle Antworten im Voraus

    Zulfi

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