Guten Tag liebe Forenmitglieder!
Ich wühle mich seit einigen Tagen durchs Mietrecht und bin schließlich hier gelandet.
Nach ausgiebigem Lesen im Forum bleiben bei mir noch zwei...drei Fragen offen.
Ich hoffe Ihr könnt mich weiterbringen:
Situation
- Wohngemeinschaft in Altbau, alle Zimmer ganz schüssig, Zustand gut.
Wohnfläche gesamt 115m² (lt. Mietvertrag) (incl. Garten und überdachter "Werkstatt" draussen)
- 5 Zimmer, zwei mit 12m², drei weitere größere (weiss die qm-Zahl nicht genau im Moment)
- Jeder Mieter hat einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter
Nun meine Fragen
Wir zahlen pro Person die jeweilige Kaltmiete (ich z.B 220€, 12m²), die anderen mehr, da größere Zimmer.
Frage 1: Darf ein Vermieter für verschiedene Zimmergrößen unterschiedliche Quadratmeterpreise (wohlgemerkt im gleichen Haushalt) verlangen? Also angenommen, Ich zahle pro m² knapp 19€, ein Mitbewohner z.B nur 17€/m²...
Weiter bezahlen wir jeder eine Nebenkostenpauschale von 85€. Wasser/Strom/Müllabfuhr etc. ist damit abgegolten. Nachforderung findet nicht statt.
Wenn ich das richtig gelesen habe, haben wir weder Anspruch auf eine Nebenkostenabrechnung, noch auf eine Rückerstattung bei weniger Verbrauch.
Frage 2: Jeder hat ein Nachtspeichergerät in seinem Zimmer, im Rest der Wohnräume steht auch jeweils ein NSO.
Wie verhält es sich mit der Heizkostenabrechnung? Da wir ja mit Strom heizen, und Strom in den NK inbegriffen ist, beißt sich das meiner Meinung nach.
Müsste nicht wenigstens der Ofen PRO ZIMMER einzeln berechnet werden, wenn der Restwohnbereich schon durch 5 benutzt wird?
20m² fordern natürlich einen viel höheren Heizeinsatz als meine 12m².
Hier ein anonymisierter Auszug aus dem Mietvertrag:

Vielen Dank fürs Lesen dieses länglichen Posts. Aber in der aktuellen Situation befürchtet man leicht, abgezogen zu werden. War die einzige Bude die ich beziehen konnte, der Wohnungsmarkt für Studenten ist ja bekanntlich katastrophal im Moment...
Liebe Grüße!