way Kow,
Ich verstehe kein Wort !
Wenn Sie eine ernstgemeinte Antwort erwarten sollten Sie ausführlicher werden.![]()
way Kow,
Ich verstehe kein Wort !
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Hallo,
Aber wofür bekommt er dann noch eine Heizkostenabrechnung separat, wenn die Heizung mit Strom betrieben wird ?
Hallo Herr W,
Natürlich kann der Vermieter unterschiedliche Mieten verlangen,zur Unterschrift eines Mietvertrages wird man ja nicht gezwungen.
Oft entstehen solche Dinge allerdings lediglich, weil verschiedene Mieter zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingezogen sind.
Wenn Sie vertraglich eine Pauschale statt einer Vorauszahlung vereinbart haben,wird auch keine Nebenkostenabrechnung gemacht.Somit weder Nachforderung noch Rückerstattung.
Ihren Mietvertrag finde ich spannend !
Wofür sind die 85 € pauschal ? Gibt es keine Aufschlüsselung ? So wie ich das lese, wären damit ja die Heizkosten abgedeckt... !?
Ich würde zum Mieterschutzbund gehen und das mal checken lassen, ich glaube, da stimmt was nicht ...
... Und gehen Sie zum Mieterbund, dort kann man Ihnen u.U. helfen !!
Drücke Ihnen die Daumen !
Hallo,
Für den angeblichen Verstoss gegen Treu und Glauben gilt dasselbe wie oben !!!!!!!
Wenn Sie nachweisen kann, das Ihre Schwangerschaft erst nach Unterschrift des MV
festgestellt wurde und der Versetzungsantrag auch erst danach abgelehnt wurde
Wird das schwierig.
Sie können jetzt mit noch mehr Argumenten um die Ecke kommen, Recht oder Unrecht wird
Ihnen nur ein Richter geben !!!!
Ich verstehe ja ihren Ärger, aber vor Gericht zählen leider nur Fakten und Gesetze und nicht, ob sich jemand übers Ohr gehauen fühlt.
hallo nochmals,
Ich vergass zu schreiben, dass leider alle " hätte,wäre, wenns" leider nicht viel bringen, um darüber zu spekulieren. Eine Täuschung kann ich nicht zweifelsfrei sehen,weil Ihre Vermieterin erst nach dem unterschriebenen Vertrag Ihre Schwangerschaft festgestellt haben will und den Selbstbezug hauptsächlich mit Ihrer Schwangerschaft begründet.
Gewissheit bringt im Zweifel nur ein Urteil.
Leider ist im heutigen Mietrecht auch nicht alles glasklar und die Gerichte urteilen tw.auch unterschiedlich.
Damit Sie hier weiterkommen kann ich in 1. Instanz nur den Mieterschutzvein empfehlen,
dort kann man eine erste juristische Beratung und auch Tipps bekommen,im Zweifel müssen Sie, wenn Sie es dann durchziehen wollen, einen Anwalt engagieren.
Achten Sie darauf, einen Fachanwalt für Mietrecht auszuwählen, für Andere ist das Thema
zu komplex und oft unbekannt.
[quote='1']Danke für die schnellen Antworten!
Nochmal anders gefragt: ist es nicht so, dass ein Versetzungsantrag grundsätzlich das Risiko birgt, abgelehnt zu werden? Und wäre es unter dieser Voraussetzung nicht fahrlässig oder sogar eine Täuschung, das Haus zu vermieten, das man bei Ablehnung dann doch selbst bräuchte?
Das mag sein, aber auch das hat dann ein Richter zu entscheiden und bedeutet somit eine juristische Auseinandersetzung.Und wie der Richter das Risiko einschätzt, ob ein Versetzungsantrag ein Risiko birgt weiss man auch nicht.
Und noch eine andere Frage: ich habe gehört, dass in Berlin oft sehr hohe Abfindungen gezahlt werden, wenn ein Vermieter Eigenbedarf hat oder das Haus verkauft. Das ist vielleicht eine Spezialität Berlins. Wie sieht das generell aus? Welche Ansprüche können wir als Mieter stellen?
Wie es in Berlin gehandhabt wird kann ich nicht sagen.Ich denke aber, das man mit der psychischen Belastung eines 2- jährigen u.U. Probleme bekommt. Der Richter wird hier womöglich nur die
" Hard- Facts" zugrunde legen: Maklercourtage,Umzugskosten, Renovierungskosten etc.
Hallo,
also, so wie ich das lese ist diese Sache nicht eindeutig.
Sie ist ja erst nach Unterzeichnung des MV schwanger geworden.
Die Begründung, das die nächste Infrastruktur in 3,5 km Entfernung ihr nicht zuzumuten sei
finde ich aber hanebüchen- das wusste sie doch vorher.
Was die Ablehnung Ihrer Versetzung angeht weiss ich nicht, ob das Gericht dies u.U.
als Grund akzeptieren würde.
Wie auch immer, es wird Euch kein Anwalt dieser Welt versprechen, dass Ihr diesen Prozess gewinnen werdet.Also bleibt immer ein Risiko und eine lange Zeit, in der man nicht weiss, ob man nun wohnen bleibt oder nicht,von finanziellen Dingen, die auf einen zukommen können mal ganz zu schweigen.Das Gleiche gilt aber auch für die Gegenseite.
Den Vorschlag eines Mediators finde ich persönlich sehr gut,erlaubt es Euch doch u.U.,ohne Anwalt, Gerichtskosten etc. eine Einigung zu finden.Sie kommt Euch doch schon entgegen,vielleicht solltet Ihr mal einen solchen Termin wahrnehmen und schauen,wie eine Lösung ggf. aussehen kann.
Hallo Berny,
in Ihrem Link steht ja drin, das die betreffenden Fragen bezügl.Einkünften / Offenbarungseiden etc.zulässig sind !
Und Paragraph 543 BGB im Absatz 2 sagt aus, das dies eine arglistige Täuschung ist.
Wofür sollte eine Selbstauskunft denn gut sein, wenn sie das Papier nicht wert ist, auf dem sie geschrieben ist ?
Last not least obliegt es jedem, ob er das Risiko, wegen einer solchen Falschaussage fristlos seine Wohnung zu verlieren eingehen will ;o)
Hallo Berny,
Der Mieter ist grundsätzlich zur Wahrheit hier verpflichtet.
Siehe Urteil des LG München WuM 87 , 379.
Eine unwahre Angabe hat hier dazu geführt, das der Mietvertrag als nichtig angesehen wurde und der
Vermieter fristlos kündigen konnte.
Hallo Herr Zwalow,
wenn der Vermieter clever ist, will er Sie beide in den MV eintragen, da Sie dann auch beide schuldnerisch für Miete und Nebenkosten haften.Wenn er ausserdem in den Mietvertrag aufnimmt, das die Selbstauskunft Bestandteil des MV ist und er auch hier Sie beide um Auskunft bittet berechtigt es ihn bei Falschaussage zur ausserordentlichen
Kündigung.sagen Sie Ihm, was los ist, um späteren Ärger zu vermeiden.Dem Vermieter wird eher imponieren, wenn Sie ehrlich sind.
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